Perspektive Jugend Unsere Kampagne zur Landtagswahl 2021
Bunt für Baden-Württemberg! Entdecke was geht
#alt_genug: Wahlrecht ab 16 Jahre für Landtagswahlen!
Wir fördern Regionale Jugendkonferenzen von Oktober 2020 bis September 2021
Jugendarbeit – Wertstätten der Demokratie Jetzt auf Projektförderung bewerben
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Geschäftsstelle
Wegen Umstellung unserer Telefonanlage sind wir im Moment nur eingeschränkt telefonisch zu erreichen – per Mail sind wir aber trotzdem für euch da!
Im Lockdown sind aller Voraussicht nach bis Anfang März auch Angebote der Kinder- und Jugendarbeit grundsätzlich untersagt. Für Planungen nach dem Lockdown kann es euch eine Hilfe sein, in unseren FAQ zu stöbern. Mehr dazu findet ihr hier.
Bleibt (weiter) gesund und achtet aufeinander! Euer Landesjugendring-Team
Themen umsetzen
Der Landesjugendring bearbeitet in seinen Fachbereichen verschiedenste Themen, von A wie Alltagsbildung bis Z wie Zukunftsfähigkeit.
Wir sagen: Zukünftig müssen die Interessen der Jugendgeneration (12–27 Jahre) bei allen Entscheidungen des Landes eine wichtige Rolle spielen. Das könnt ihr dafür tun...
Ein Angebot der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung BW: Infos folgen. Anmeldung per Mail: „Ich möchte bei QS – 3 teilnehmen“ an info@kinder-jugendbeteiligung-bw.de.
Ein Angebot der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung BW: Infos folgen. Anmeldung per Mail: „Ich möchte bei QS – 4 teilnehmen“ an info@kinder-jugendbeteiligung-bw.de.
Bestimmte Beschäftigte im Bereich der Bildung, Erziehung und Betreuung werden aus der Stufe 4 in die Stufe 2 der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission vorgezogen. Ab sofort impfberechtigt sind u.a. Personen zwischen 18 und 64 Jahren, die hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Dies gilt auch für die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind.
Infos über das Antragsverfahren von Zuschüssen und Rahmenbedingungen der Förderung
Zum 01.01.2021 sollte eine neue Verwaltungsvorschrift dafür in Kraft treten. Förderbedingungen, Verfahren und Formulare sollten sich deshalb ändern. Gemeinsam mit dem Jugendreferat des Sozialministeriums und den Partnern der Kinder- und Jugendarbeit haben wir in den vergangenen Jahren an dieser Novellierung gearbeitet. In Folge der Pandemie konnte dieser Arbeitsprozess nicht wie geplant abgeschlossen werden und die neue Verwaltungsvorschrift für 2021 noch nicht wirksam werden wird. Wir sind dabei, die restliche Arbeit zügig zu erledigen, damit die Reform ab 2022 umgesetzt wird. Das und die anhaltende Pandemie-Situation führten zu Fragen zur Förderung aus dem LJP, die wir nachstehend beantworten. +++ Update (22.02.): offene Fragen geklärt +++
Gemeinsame fachpolitische Forderungen zur Realisierung von Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft
Über Anliegen, Themen und Bedarfe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird medial nur selten berichtet. Bereits vor Corona wurde – sofern überhaupt von jungen Menschen die Rede war – oft ein negatives Bild gezeichnet oder sie wurden auf ihre Rolle als Schüler*innen, Prüflinge oder Auszubildende bzw. im Übergang Schule – Beruf reduziert. Dieses Bild hat sich während der Corona-Pandemie weiter verfestigt. Für eine differenzierte und realitätsnahe Betrachtung setzen sich die Akteur*innen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ein, u.a. indem sie den Anliegen junger Menschen Raum geben.
Unter dem Motto „Da geht noch mehr!“ fördert die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg externe Beratungen für umfangreiche Beteiligungsprozesse mit jungen Menschen oder den strukturellen Ausbau beziehungsweise die Weiterentwicklung von Beteiligungsstrukturen. Bewerben können sich Akteure aus allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit, Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendinitiativen sowie Vertreter*innen von Kommunen im Zusammenhang mit § 41a GemO.