Finanzen

Eine wichtige Aufgabe des LJR als Zusammenschluss der Jugendverbände auf Landesebene ist die Sicherung der Finanzen für die Jugendarbeit vor Ort.

Aufgaben des Landesjugendrings im Finanzbereich

  • Die Beratung der Mitgliedsorganisationen und Interessierter in Finanzierungs- und Förderfragen, insbesondere zur Förderung aus dem Landesjugendplan. Infos zu Fördermöglichkeiten im Jugendarbeitsnetz.
  • Antrags- und Bewilligungsstelle für die Förderung der Jugendarbeit durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg.
  • Antrags- und Bewilligungsstelle für das Landesjugendplan-Teilförderprogramm „Praxisberatung / Supervision“. Damit sollen einzelnen Ehrenamtlichen oder Teams in Leitungsfunktionen Hilfen für Krisensituationen zur Verfügung gestellt werden.
  • Koordination und Verwaltung der Förderung von 38 Jugendbildungsreferent*innen bei Verbänden und überregionalen Zusammenschlüssen der Jugendarbeit.
  • Anregungen zur Verwaltungsvereinfachung und Mitarbeit bei der Entwicklung von neuen Förderprogrammen.
  • Lobbyarbeit für die Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg. Dazu hat die Vollversammlung eine Reihe von Beschlüssen gefasst.
  • Mitträger der Baden-Württembergischen Finanzierungsdatenbank

Landesjugendplan

Das Land Baden-Württemberg fördert mit dem Landesjugendplan die außerschulische Jugendbildung durch die Gewährung von Zuschüssen. Alle Formulare, die aktuellen Zuschussquoten, die Richtlinien sowie eine Arbeitshilfe zum Landesjugendplan stellt der Landesjugendring im Jugendarbeitsnetz (JANe)zur Verfügung. Hier geht es direkt zur Übersicht im JANe