Ehrenamt und Engagement
Die vielfältigen Formen und Aktivitäten in der Jugendarbeit sind ohne ehrenamtliches Engagement undenkbar.
Sie reichen von der kontinuierlichen Leitung von Kinder- und Jugendgruppen über die Organisation und Leitung von Fahrten, Freizeiten, internationalen Begegnungen bis hin zur Wahrnehmung jugendpolitischer Interessen in Gremien und Leitungsteams. Rund die Häfte der Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg sind ehrenamtlich und sozial engagiert.
Ehrenamtliche Jugendleiter*innen sind bei Maßnahmen in der Jugendarbeit bis zu 16 Stunden täglich mit Aufsichts- und Betreuungsaufgaben beschäftigt. Das ist eine unschätzbare und unbezahlbare Arbeit. Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements ist dem Landesjugendring wichtig. Wir unterstützen dieses durch eine Vielzahl von Aktivitäten und Materialien.
Denn ehrenamtliches Engagement gibt es nicht umsonst: genügend Ressourcen, hauptamtliche Fachkräfte um ehrenamtliches Engagement zu unterstützen, Erhalt und Eröffnung von (Frei-)Räumen für die selbstorganisierte Jugendgruppenarbeit sowie für Seminare und Freizeiten sind nötig.
Unser Einsatz für starkes Engagement
Wir setzen uns für eine Aufwertung des Ehrenamts ein, indem wir zum Beispiel immer wieder darauf hinweisen, dass Kosten, die von Ehrenamtlichen in ihre Arbeit eingebracht werden, oder auch Verdienstausfall erstattet werden. Wir kümmern uns um Anerkennung und arbeiten daran, Rahmenbedingungen zu schaffen, die ehrenamtliches Engagement möglich machen.
Außerdem machen wir uns stark für es ein breites Aus- und Fortbildungsangebot für jugendliche Engagierte. Und auch dafür, dass jugendliche Engagierte bei den Jugendverbänden hauptamtliche Ansprechpartner*innen haben, die sie in ihrer Arbeit unterstützen und begleiten. Ebenso wichtig für selbstorganisierte Jugendarbeit sind ausreichende finanzielle Ressourcen, um ihre Projekte und Aktionen realisieren zu können.
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit
Freistellung für ehrenamtlich Tätige
Viele junge Menschen in Baden-Württemberg engagieren sich neben Ausbildung und Beruf in ihrer Freizeit für ihre Jugendgruppe oder ihren Jugendverband. Sie leiten selbstständig Freizeiten, Fahrten und Zeltlager mit Kindern und Jugendlichen und investieren Teile ihrer Freizeit und ihres Jahresurlaubs dafür. Die Jugendorganisationen in Baden-Württemberg bieten für diese jungen Menschen jedes Jahr eine Vielzahl von Schulungen, Freizeiten und Ferienmaßnahmen an. Betreuer*innen von Kinder- und Jugendfreizeiten, Zeltlagern und Ausfahrten, aber auch Teilnehmer von Lehrgängen in der Jugendarbeit können sich für ihren Einsatz und/oder ihre Teilnahme freistellen lassen.
Wir möchten Engagierte in der Jugendarbeit ermutigen, die Freistellungsmöglichkeiten wahrzunehmen! Der Antrag muss mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber eingehen.
Mehr Infos zur Freistellung
- im Bereich „Recht“ im Jugendarbeitsnetz: www.jugendarbeitsnetz.de
- Den Gesetzestext gibt es unter www.landesrecht-bw.de
- Die Sportverbände in BW haben eine FAQ zum Gesetz erstellt (Stand: Januar 2017)
- Informationen zur Freistellung beim Sozialministerium
- und den Antrag zur Freistellung gibt's im Jugendarbeitsnetz
Bildungszeitgesetz
Mit dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg wurden 2015 die Voraussetzungen dafür geschaffen, die berufliche und politische Weiterbildung sowie die Qualifizierung für das Ehrenamt weiter zu entwickeln, zu fördern und auszubauen. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Bildungszeit kann für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten wahrgenommen werden. Der Gesetzgeber hat allerdings bestimmte Anforderungen an eine Bildungsmaßnahme definiert, die erfüllt sein müssen, um Bildungszeit in Anspruch nehmen zu können.
Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe. Weitere Infos finden sich unter www.bildungszeitgesetz.de
Bündnis Bildungszeit für Baden-Württemberg
Das Bündnis Bildungszeit arbeitet daran, das Bildungszeitgesetz besonders für gemeinnützige Organisationen weiter zu verbessern. Mehr Infos dazu: www.bildungszeit-nehmen.de
Juleica
Die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) steht für eine gute Ausbildung der Jugendleiter*innen nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards. Sie ist der Ausweis für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit Und sie stärkt das Ehrenamt, denn die Akzeptanz der Juleica in Politik und Gesellschaft wächst. Mehr zur Juleica ...