Der Landesjugendring

Der Landesjugendring Baden-Württemberg (LJR BW) ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände auf Landesebene und der Stadt- und Kreisjugendringe in Baden-Württemberg.

Der Vorstand

v. l. n. r.: Sabine Renelt, Nicolas Alt, Alexander Strobel, Dominik Nawratil, Martina Krattenmacher

Der Vorstand wird im dreijährigen Turnus von der Vollversammlung des Landesjugendrings gewählt. Er besteht aus Vorstandssprecher*in und vier Mitgliedern. Die Aufgaben des Vorstands sind die Festlegung der strategischen Ziele des Landesjugendrings zur Umsetzung der Schwerpunktthemen, Beschlussfassung und die Umsetzung der Vollversammlungsbeschlüsse.

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Die Geschäftsstelle

Um die Aufgaben des Landesjugendrings wahrzunehmen, gibt es die mit hauptamtlichen Personal besetzte Geschäftsstelle.

zu den Geschäftsstellen-Mitarbeiter*innen

Offene Stellen

Derzeit haben wir keine Offenen Stellen zu besetzen.

Praktikum im Landesjugendring

Du möchtest in die Arbeit eines Interessenverbandes auf Landesebene hineinschnuppern? Du willst das ganze Spektrum verbandlicher Jugendarbeit kennenlernen? Dich interessiert einer unserer Themenbereiche? Dann lerne unsere Arbeit kennen: Ausschreibung Praktikum (PDF)

Stellenbörse

Stellenangebote in der Jugendarbeit finden sich im Jugendarbeitsnetz: www.jugendarbeitsnetz.de/jobboerse

Stellen zu besetzen?

Ab sofort können Organisationen unter www.jugendarbeitsnetz.de/jobboerse Ausschreibungen selbst einstellen (rechts „Benutzerkonto anlegen“, danach können Stellen eingegeben werden).

Spendenhinweis

Sie möchten unsere Arbeit unterstützen? Der Landesjugendring ist als gemeinnützig (Förderung der Jugendhilfe) anerkannt und berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen.1
Fragen beantwortet Jürgen Buddy Dorn, 0711 16447-12 // dorn@ljrbw.de

Spendenkonto:

Landesjugendring Baden-Württemberg e.V.
IBAN: DE74 5206 0410 0000 4162 58 (Evangelische Bank)
Stichwort: Spende zugunsten des Landesjugendrings Baden-Württemberg e.V.

 


1 Der Landesjugendring Baden-Württemberg e.V. ist nach dem letzten uns zugegangenen Bescheid des Finanzamtes Stuttgart, Steuer-Nr. 99059/20103 gemäß § 5 Abs.1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Somit ist Ihre Spende an uns gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig.