Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung BW

Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung unterstützt und fördert die Weiterentwicklung und den Ausbau politischer Beteiligung und Engagementförderung junger Menschen in Baden-Württemberg.

Dafür wird die Servicestelle in zweierlei Hinsicht tätig. Zum Thema politische Beteiligung, also der aktiven Teilhabe junger Menschen an allen sie betreffenden politischen Entscheidungsprozessen. Und zur Verantwortungsübernahme junger Menschen für das Gemeinwohl und für ein gelingendes Miteinander im Gemeinwesen durch freiwilliges Engagement, etwa für Kultur, Sport, Umwelt und soziale Initiativen – in begleiteter oder selbstverwalteter Form (Engagementförderung).

Über die Servicestelle

Aufgaben und Ziele

  • Die Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit von öffentlichen und freien Trägern werden bei der Weiterentwicklung und dem Ausbau von Maßnahmen der politischen Beteiligung und Engagementförderung kontinuierlich unterstützt und gefördert.
  • Alle Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit erhalten Impulse, Arbeitshilfen und Beratung insbesondere im Hinblick auf die Vielfalt der erreichten jungen Menschen, Entwicklung der Formate, Nachhaltigkeit und die Qualität der Umsetzung.
  • Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Förderinstrumente in Baden-Württemberg im Hinblick auf die Förderung von Kinder- und Jugendpartizipation werden erarbeitet.
  • Die Beteiligung und das Engagement von jungen Menschen in Baden-Württemberg werden in ihrer Vielfalt sichtbar gemacht und gewürdigt.

Zielgruppen

Die Angebote der Servicestelle richten sich an:

  • Verantwortliche aus Politik und Verwaltung, insbesondere auf kommunaler Ebene, die sich mit der Umsetzung von Beteiligungsprozessen für Kinder und Jugendliche (§ 41a der Gemeindeordnung) in Baden-Württemberg auseinandersetzen;
  • Multiplikator*innen für Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg;
  • junge Menschen, die sich politisch, gesellschaftlich, sozial oder kulturell engagieren oder dies in Zukunft tun wollen.

Aufbau

Die landesweite Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung ist dezentral organisiert. Sie wird vom Landesjugendring, der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung und der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit gemeinsam getragen. Diese Form der Trägerschaft bildet die hohe Vielfalt an Kooperationspartnern für Prozesse der Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort ab. Partizipation, Kooperation auf Augenhöhe und eine gute Vernetzung sind ein zentrales Anliegen im Feld. Die Servicestelle kooperiert mit Akteuren auf Bundes-, Landes-, Landkreis- und Kommunalebene.

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Logo des Sozialministeriums

Dieses Projekt wird gefördert vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Werde Moderator*in für Beteiligungsprozesse

Wie können Kinder und Jugendliche unterstützt werden, um ihr Expertentum einzubringen? Wie gelingt es Akteur*innen Kinder und Jugendliche in angemessener Weise zu beteiligen? Wie können Kinder und Jugendliche zu Beteiligten und zu mündigen und interessierten Bürger*innen heranzuwachsen? Welche Rolle spielen dabei die Fachkräfte, Verwaltung und andere Akteur*innen? Welche Haltung habe ich selbst und welche haben andere?

Die Weiterbildung qualifiziert umfassend für die Planung, Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen mit Kindern und Jugendlichen, dabei ist auch der regelmäßige kollegiale Austausch fester Bestandteil der Weiterbildung. Die eigene Rolle als Moderator*in, Gelingensfaktoren und Stolpersteine sowie geeignete Durchsetzungsstrategien werden intensiv in den Blick genommen.

Infos und Anmeldung

www.jugendakademie-bw.de/bewegt-was

Beratungsförderlinie „Da geht mehr!“

In Corona-Zeiten habt ihr viele Mittel und Wege ausprobiert, um eure Mitglieder zu erreichen und möchtet diese nun gerne strukturiert einsetzen? In der Arbeit vor Ort wollt ihr, dass wieder mehr Menschen mitbestimmen? Dann lasst euch beraten!

Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg bezuschusst die externe Beratung für Beteiligungsprozesse, zum Aufbau von beteiligenden Strukturen oder für die Weiterentwicklung bereits bestehender Formen mit bis zu 4.000,-€. Jetzt bis zum 2.5. bewerben!

Beratungsanlässe können sein:

  • rechtliche und inhaltliche Beratung von Jungendinitiativen, z.B. ein Selbstbild entwickeln;
  • ein Jugendverband oder Jugendtreff möchte neue Mitbestimmungs-Möglichkeiten entwickeln;
  • eine Jugendorganisation möchte an ihrer Beteiligungskultur arbeiten;
  • Mobile Jugendarbeit plant, im öffentlichen Raum mit jungen Menschen einen Beteiligungsprozess zur Gestaltung des Raumes.
  • eine Gemeinde möchte ein Jugendforum veranstalten.

Gegenstand der Förderung

  • Beratungen zu umfangreichen Einzelprojekten der Kinderbeteiligung und/oder Jugendbeteiligung;
  • Beratungen zum Auf- oder Ausbau bereits bestehender Kinder- und Jugendbeteiligung;
  • Beratungen im Bereich politische Beteiligung und Engagementförderung;
  • Beratungen zu alternativen Beteiligungsformen, z.B. bezogen auf innerverbandliche Beteiligung;
  • Beratungen, die auf die Vielfalt der zu beteiligenden Jugendlichen abzielen.

Die Beratung soll zu einer konkreten Formats- und/oder Struktur(weiter)entwicklung führen.

Wenn ihr unsicher seid, ob euer Vorhaben förderfähig ist, meldet euch einfach bei Karoline – die Kontaktdaten findet ihr am Ende der Ausschreibung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die unmittelbaren Beratungskosten:

  • Honorare von Berater*innen
  • Fahrt- und Übernachtungskosten der Berater*innen

Nicht gefördert werden:

  • Moderation von Veranstaltungen und Durchführung von Veranstaltungen
  • Personalkosten des Antragstellenden
  • Veranstaltungen
  • Sachkosten

Höhe der Förderung

Gefördert werden regulär 80 % der Beratungskosten mit maximal 4.000,- €.

Bei Jugendinitiativen ohne eigene Rechtsform und freien Trägern fördern wir in Ausnahmefällen auf Antrag auch 100% der Beratungskosten (maximal 4.000€).

Antragstellung

Bitte stelle den Antrag über das Formular, das sichunter https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de/beratung/da-geht-noch-mehr/ findet. Dort stehen auch die ausführlichen Antragsmodalitäten und Kontaktpersonen.

Antragsberechtigt sind:

  • Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (vgl. § 75 SGB VIII), insbesondere Jugendverbände, Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
  • Jugendinitiativen, z.B. Selbsthilfegruppen oder lokale offene Jugendgruppen sowie selbstorganisierte Jugendarbeit (vgl. § 4a SGB VIII),
  • Kommunen bei der Umsetzung von § 41a GemO

Die antragstellende Organisation/Jugendinitiative muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.

Formales zur Antragstellung

  • Anträge können laufen eingereicht werden, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.
  • Es können nur Beratungen gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Antragsbewilligung noch nicht begonnen wurden.
  • Anträge können nur im Antragsformular der Servicestelle gestellt werden.
  • Das Projekt muss bis 15.12.2023 abgeschlossen sein.
  • Wir unterstützen gerne bei der Auswahl des*der Berater*in!
  • Eine doppelte Förderung aus Landesmitteln ist nicht möglich.

Mehr Infos und Kontakt: https://kinder-jugendbeteiligung-bw.de/beratung/da-geht-noch-mehr/