Jugendarbeit ist MehrWert
Für eine nachhaltige Förderung der Jugendverbandsarbeit
Kinder und Jugendliche brauchen Freiräume und Orte, wo sie sich mit Gleichaltrigen treffen, Neues ausprobieren und Erfahrungen sammeln. Genau das bieten ihnen die Jugendverbände in Baden-Württemberg. Sie werden deshalb in der Landesverfassung in § 12 als Erziehungsträger und im Jugendbildungsgesetz des Landes als eigenständiger und gleichberechtigter Teil des gesamten Bildungswesens genannt. Die finanzielle Förderung dieser wichtigen Rolle bleibt jedoch weit hinter dem Notwendigen zurück. Daher lauten unsere Forderungen:
- 50% Zuschuss für Zelte und Projekte;
- 25,–€ Tagessatz für Bildung und Betreuung;
- ein gefördertes Betreuungsverhältnis von 1:5
Über die Kampagne
Der Landesjugendring und seine Mitgliedsverbände starteten die Kampagne "Jugendarbeit ist MehrWert" anlässlich der Landtagswahl 2016 in Baden-Württemberg. Rund 2/3 der 2016 gewählten Landtagsabgeordneten der demokratischen Parteien haben im Rahmen der Kampagne versichert, die Forderungen des Landesjugendrings zu unterstützen. Sie wollen sich dafür einsetzen die Jugendverbandsarbeit im Land nachhaltig zu fördern. Das bezieht die Regelförderung aus dem Landesjugendplan ebenso ein, wie z.B. die Förderung von Maßnahmen aus dem Zukunftsplan Jugend. Ihre Unterstützung zeigten sie mit Sprechblasen, auf denen sie sagen warum Jugendarbeit MehrWert ist.
2018: Der erste Schritt ist getan
Am 19. Februar verkündete Sozialminister Manne Lucha, dass die Mittel für die außerschulische Jugendbildung ab diesem Jahr um jährlich 1,35 Millionen Euro erhöht werden. Die Erhöhung fließt in höhere Fördertagessätze für Seminare und Lehrgänge für Jugendleiter*innen, die von 9,20 Euro auf 14,20 Euro angehoben werden. Das freut uns sehr – der erste Schritt ist getan, das Fundament für den "Leuchtturm Jugendarbeit" gelegt.
Nun heißt es Schritt für Schritt weitergehen: Der reale Förderbedarf für Jugendleiter*innen-Schulungen beträgt 25 Euro pro Tag und Teilnehmer*in, andere Bereiche der Förderung, z.B. in der Jugenderholung, wurden noch nicht adressiert.
Wie kommen die Forderungen zustande?
50% Zuschuss für Zelte und Projekte: Nicht einmal zur Hälfte werden die Kosten für notwendige Anschaffungen, z.B. Gruppenzelte und für Projekte der Alltagsbildung übernommen – dabei sind 50% die laut Richtlinien vorgesehene Quote.
25,–€ Tagessatz für Betreuung: Tausende engagierte Ehrenamtliche machen Jahr für Jahr Ferienerlebnisse für Kinder und Jugendliche möglich, indem sie die Betreuung übernehmen. Der Verein übernimmt Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegung und wird dafür aktuell mit 8,70€ pro Tag bezuschusst. Eine angemessene Bezuschussung der anfallenden Kosten läge bei 25,–€.
und ein gefördertes Betreuungsverhältnis von 1:5 : Der Zuschuss für ehrenamtliche Betreuung wird bisher so berechnet, als ob sich eine Person um elf Kinder kümmert – auch dann, wenn mehr Ehrenamtliche eingesetzt werden um ein pädagogisch verantwortliches Betreuungsverhältnis zu gewährleisten. Gefördert werden muss ein Verhältnis von 1:5.
25,–€ Tagessatz für Qualifikation und Bildung: Die Ausbildung der ehrenamtlichen Jugendleiter*innen und die Alltagsbildung bei Seminaren, in denen Kinder und Jugendliche ohne Zwang dazulernen, werden derzeit mit 9,20€ pro Tag und Teilnehmenden gefördert. Die durchschnittlichen Kosten aber betragen mehr als 50,–€ am Tag. Die Qualifikation von Jugendleiter*innen und die außerschulische Bildung junger Menschen muss dem Land deshalb mindestens 25,–€ am Tag wert sein.