Ehrenamt und Engagement

Die vielfältigen Formen und Aktivitäten in der Jugendarbeit sind ohne ehrenamtliches Engagement undenkbar.

Sie reichen von der kontinuierlichen Leitung von Kinder- und Jugendgruppen über die Organisation und Leitung von Fahrten, Freizeiten, internationalen Begegnungen bis hin zur Wahrnehmung jugendpolitischer Interessen in Gremien und Leitungsteams. Rund die Häfte der Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg sind ehrenamtlich und sozial engagiert.

Ehrenamtliche Jugendleiter*innen sind bei Maßnahmen in der Jugendarbeit bis zu 16 Stunden täglich mit Aufsichts- und Betreuungsaufgaben beschäftigt. Das ist eine unschätzbare und unbezahlbare Arbeit. Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements ist dem Landesjugendring wichtig. Wir unterstützen dieses durch eine Vielzahl von Aktivitäten und Materialien.

Denn ehrenamtliches Engagement gibt es nicht umsonst: genügend Ressourcen, hauptamtliche Fachkräfte um ehrenamtliches Engagement zu unterstützen, Erhalt und Eröffnung von (Frei-)Räumen für die selbstorganisierte Jugendgruppenarbeit sowie für Seminare und Freizeiten sind nötig.

Unser Einsatz für starkes Engagement

Wir setzen uns für eine Aufwertung des Ehrenamts ein, indem wir zum Beispiel immer wieder darauf hinweisen, dass Kosten, die von Ehrenamtlichen in ihre Arbeit eingebracht werden, oder auch Verdienstausfall erstattet werden. Wir kümmern uns um Anerkennung und arbeiten daran, Rahmenbedingungen zu schaffen, die ehrenamtliches Engagement möglich machen. 

Außerdem machen wir uns stark für es ein breites Aus- und Fortbildungsangebot für jugendliche Engagierte. Und auch dafür, dass jugendliche Engagierte bei den Jugendverbänden hauptamtliche Ansprechpartner*innen haben, die sie in ihrer Arbeit unterstützen und begleiten. Ebenso wichtig für selbstorganisierte Jugendarbeit sind ausreichende finanzielle Ressourcen, um ihre Projekte und Aktionen realisieren zu können.

Rechtliche Grundlagen

In unserer Arbeitshilfe "Recht haben." finden sich die meisten Rechtsthemen, die Ehrenamtlichen bei ihrer Tätigkeit begegnen können. Die Linkliste mit weiterführenden Informationen finden sich im LJR-Wiki: wiki.ljrbw.de.

Im Jugendarbeitsnetz in der Rubrik "Recht" finden sich weiterführende Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz und § 72a.

Bildungszeitgesetz

Mit dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg wurden 2015 die Voraussetzungen dafür geschaffen, die berufliche und politische Weiterbildung sowie die Qualifizierung für das Ehrenamt weiter zu entwickeln, zu fördern und auszubauen. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Bildungszeit kann für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten wahrgenommen werden. Der Gesetzgeber hat allerdings bestimmte Anforderungen an eine Bildungsmaßnahme definiert, die erfüllt sein müssen, um Bildungszeit in Anspruch nehmen zu können.

Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe. Weitere Infos finden sich unter www.bildungszeitgesetz.de

Bündnis Bildungszeit für Baden-Württemberg

Das Bündnis Bildungszeit arbeitet daran, das Bildungszeitgesetz besonders für gemeinnützige Organisationen weiter zu verbessern. Mehr Infos dazu: www.bildungszeit-nehmen.de

Juleica

Die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) steht für eine gute Ausbildung der Jugendleiter*innen nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards.

Sie ist der Ausweis für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit Und sie stärkt das Ehrenamt, denn die Akzeptanz der Juleica in Politik und Gesellschaft wächst.

Weiterentwicklung der Qualitätsstandards

Die Mitgliedsorganisationen im Landesjugendring haben sich im Frühjahr 2009 auf Standards der Jugendleiter*innen-Ausbildung in Baden-Württemberg geeinigt. Diese wurden 2015 und 2016 von einer Arbeitsgruppe überarbeitet, intensiv diskutiert. Die Änderungen wurden im Frühjahr 2017 beschlossen. Die Jugendverbände und -ringe verpflichten sich in den Standards auf gemeinsame verbindliche Inhalte und -kriterien in der Ausbildung. Dadurch wird die Qualität der Jugendleiter*innen-Ausbildung gesichert.

Mehr Infos zur Juleica gibt's unter Service/Juleica.

Übergangsfrist: Juleica und Landesjugendplan-Zuschüsse

Hier geht's zur Empfehlung für Personengruppen, die langjährig in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich aktiv sind und nun aufgrund der neuen Regelungen im Landesjugendplan eine Juleica oder vergleichbare Ausbildung vorweisen müssen um weiterhin Zuschüsse zu erhalten.