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Karoline Gollmer

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Karoline Gollmer Öffentlichkeitsarbeit und Medien 0711 1644742

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Die wichtigsten Neuigkeiten aus unserer Arbeit findest du unten. Aktuelle Ausschreibungen, Veranstaltungshinweise und Berichte bekommst du einmal im Monat über unseren Newsletter.

Neues Reiserecht ab 01.07.2018

Pauschalreiserichtlinie betrifft auch Jugendarbeit*

Im Sommer 2018 treten einige gesetzliche Neuregelungen in Kraft, die auf das Arbeitsfeld des Kinder- und Jugendreisens massive Auswirkungen haben, sowohl im Unterkunfts- als auch im Veranstalterbereich. Im Folgenden eine kurze Übersicht über die wesentlichen Punkte.

Wahlrechtsreform könnte viel mehr für Baden-Württemberg leisten

Landesjugendring gibt Hoffnung auf umfassende Wahlrechtsreform nicht auf

Stuttgart. Die Zeichen stehen auf Stillstand: einen Kompromiss für die Wahlrechtsreform wird es wohl nicht geben – dabei gäbe es viele Aspekte rund um das Thema, die sinnvoll mit in die Diskussion einfließen könnten. Davon ist der Landesjugendring überzeugt. Er fordert die Landesregierung auf, die Reform von passivem und aktivem Wahlrecht anzufeuern und dabei über das Versprechen im Koalitionsvertrag hinauszugehen.

„Erster Schritt auf langer Wegstrecke“ // Erhöhungsbedarf der Förderung beträgt mindestens 9,3 Mio. Euro

Zumeldung zur Pressemitteilung des Sozialministeriums: „Land erhöht Mittel für außerschulische Jugendbildung um 1,35 Millionen Euro“

Stuttgart. Vertreterinnen und Vertretern der Jugendarbeit erklärte Sozialminister Manne Lucha heute, dass das Land die Mittel für die außerschulische Jugendbildung ab diesem Jahr um jährlich 1,35 Millionen Euro erhöht – ein erster, sehr wichtiger Schritt.

Datenschutz im Verein

Was bedeuten die neuen Regelungen für gemeinnützige Organisationen?

Die[nbsp]EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen ab 28.05.2018 angewendet werden. Die meisten Vereine und Verbände arbeiteten schon vorher auf Grundlage des BDSG – Anpassungen, um den neuen Regelungen zu entsprechen, werden dennoch auf viele zukommen. Für den Einstieg haben wir an dieser Stelle erste Einschätzungen und eine Linkliste zusammengestellt.

Die Juleica-Schulungsbörse im Jugendarbeitsnetz

Jetzt freie Plätze eintragen oder suchen

Du willst an einer Juleica-Ausbildung teilnehmen und suchst eine passende Ausbildung? Es gibt bei eurer Juleica-Ausbildung freie Plätze? Dann seid ihr hier richtig! Unter www.jugendarbeitsnetz.de/juleicaschulungen könnt ihr freie Plätze eintragen – und natürlich auch finden.

Mehr Förderung und neues Antragsverfahren für KVJS-Mittel

Fördermittel für Fortbildung und überregionale Maßnahmen in der Jugendarbeit erhöht

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) fördert 2019 mit 120.000 € die Fortbildung von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Für[nbsp]überregionale Maßnahmen der Jugendarbeit stehen nun 84.000 € zur Verfügung. Damit hat der KVJS die Zuschusssummen, erstmals seit 2005, um jeweils 20% aufgestockt.

KVJS-Förderung für Modellvorhaben

...zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe

Die sich permanent wandelnden Herausforderungen müssen mit neuen oder veränderten Hilfeangeboten und Lösungen beantwortet werden. Dazu benötigt es geeignete Rahmenbedingungen zur Erprobung, Diskussion und Evaluation neuer Ideen und kreativer Herangehensweisen.

Das KVJS-Landesjugendamt stellt dazu jährlich Mittel für die Modellförderung zur Verfügung, über die Förderung der Vorhaben entscheidet der Landesjugendhilfeausschuss.

Studierende brauchen planbare Zeit für ehrenamtliches Engagement

Landesjugendring Baden-Württemberg fordert verbindlichen prüfungs- und veranstaltungsfreien Zeitraum für Studierende

Karlsruhe. Viele Studierende engagieren sich ehrenamtlich – und als ehrenamtliche Betreuer*innen sind sie auch bei den Ferienfreizeiten der Jugendverbände aktiv. Doch fallen Prüfungen und zum Beispiel Kompaktseminare oder Praktika in die vorlesungsfreie Zeit und damit auch in die Sommerferien. Daher fordert die Vollversammlung des Landesjugendrings für Studierende in Baden-Württemberg einen verbindlich festgelegten, prüfungs- und veranstaltungsfreien Zeitraum von mindestens vier Wochen, möglichst zu Beginn der Schulsommerferien.