Gesellschaftliche Entwicklungen und sich wandelnde Rahmenbedingungen fordern fast alle Jugendorganisationen heraus. Meist braucht es einen individuellen Blick auf euch und eure Strukturen. Hier setzt die Prozessbegleitung an. Im Rahmen des Programms SNJO vermitteln wir über Akademie der Jugendarbeit eine passende externe Prozessbegleitung.
Mit der Förderung könnt ihr euch bis zu 90 % der Beratungskosten (bis zu 40 Stunden) erstatten lassen. Antragsberechtigt sind anerkannte Jugendverbände auf Landesebene mit Sitz in Baden-Württemberg sowie Kreis- und Stadtjugendringe in BW.
Zielgruppen des Moduls sind:
- nach § 75 SGB VIII bzw. § 4 Jugendbildungsgesetz Baden-Württemberg anerkannte Jugendverbände.
- Stadt- und Kreisjugendringe aus Baden-Württemberg mit Bedarf an zukunftsfähiger Strukturentwicklung (und zur Integration neuer / muslimischer Jugendgruppen)
Ziele
Die bereits bestehende Vielfalt der Jugendverbandsarbeit auf Landesebene soll erhalten werden. Jugendverbände werden bei der zeitgemäßen Ausrichtung ihrer Strukturen und Prozesse sowie der Qualitätssicherung ihrer Arbeit unterstützt.
Stadt- und Kreisjugendringe brauchen Strukturen, die der wachsenden Vielfalt der Jugendgruppen gerecht werden. Ihre Weiterentwicklung und Öffnung für neue Gruppen junger Menschen kann begleitet werden.
Mögliche Beratungsanlässe der Jugendverbände können sein:
- Die Vereinsstruktur aktualisieren (Statuten, Rollen- und Aufgabenverteilung und Führung), damit z.B. Gremien- und Vorstandsarbeit für junge Menschen attraktiver werden. Oder ein zeitgemäßes Wissensmanagement aufbauen, damit z.B. bei Personalwechsel im Haupt- oder Ehrenamt rechtssicher und nahtlos weitergearbeitet werden kann.
- Neue Strategien oder Konzepte für die langfristige Ausrichtung entwickeln, um die Partizipation im Verband zu verbessern und die Vielfalt junger Menschen anzusprechen. Um z.B. strukturell und inhaltlich inklusiver zu werden, eine Wertediskussion zu führen oder sich diskriminierungskritisch zu hinterfragen oder den Folgen des demographischen Wandels für die verbandliche Kinder- und Jugendarbeit entgegenzuwirken.
- Angebote und Formate erneuern. Ein jahrelang erfolgreiches Konzept ist z.B. nicht mehr tragfähig, oder der Jugendverband muss sich den Herausforderungen stellen, die der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die Jugendarbeit bringt, oder um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.
- Konflikte im Jugendverband lösen (z. B. mit dem Erwachsenenverband, zwischen Ehren- und Hauptamt oder zwischen unterschiedlichen Gremien).
- Zukunftsperspektive entwickeln, z. B. aufgrund von unsicherer Finanzierung oder fehlendem Personal.
- Und vieles mehr...
Die kommunalen Jugendringe belegen ihren Entwicklungsbedarf beispielsweise durch Herausforderungen wie:
- Der Kontakt zwischen Mitgliedsorganisationen und Jugendring oder das Engagement der Mitgliedsorganisationen in der Ringarbeit nehmen ab.
- Der Jugendring möchte seinen Service für die Mitgliedsorganisationen und für neue Gruppen anpassen und verbessern.
- Erarbeitung und Ausgestaltung von Integrations- und Aufnahmeprozessen (z.B. muslimischer Jugendgruppen) in kommunale Jugendringe.
- Der Jugendring möchte seine Statuten (Satzung, Geschäftsordnung, Leitbild) zeitgemäß überarbeiten und sich z.B. Herausforderungen von Digitalisierung, Vielfalt, verpflichtende Jugendbeteiligung in Folge des § 41 a der Gemeindeordnung, Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und andere gesellschaftliche Entwicklungen.
Verfahren
Die antragsstellenden Träger legen im Antragsformular eine Beschreibung ihrer Ausgangssituation vor. Nach einer Bewilligung nimmt die Akademie der Jugendarbeit Kontakt mit euch auf und vermittelt die passende Beratung.
Fristen:
- Anträge können laufend bis zum 30.7.2026 gestellt werden.
- Die Förderung endet spätestens am 31.12.2026.