Förderprogramm Kinder- und Jugendbeteiligung: Kleinprojekte
Die Förderung der SKJB
Die SKJB fördert die Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort. Das können zum einen Kosten für die Umsetzung von Partizipationsvorhaben sein. Zum anderen können Organisationen Kosten zur Würdigung und Anerkennung des junger Engagierter erstatten lassen.
Ihr möchtet kurzfristige Beteiligungsprojekte bei euch vor Ort umsetzen? Wir unterstützen euch dabei nicht nur finanziell, sondern auch mit Impulsen, Arbeitshilfen, Qualifizieurungs- und Vernetzungsveranstaltungen.
Details zur Förderung
Bei eurem Projekt handelt es sich um ein Kleinprojekt, wenn:
- Es sich um ein einmaliges Vorhaben handelt.
- Junge Menschen bei der Umsetzung des Projekts angemessen beteiligt werden, indem sie mindestens angehört und befragt werden.
Der Projektträger muss Jugendarbeit oder Jugendsozialarbeit (im Sinne der §§ 11 und 13 SGB VIII) umsetzen. Eine formale Anerkennung der Trägerschaft ist nicht nötig. Es können sich daher auch (Jugend-)Initiativen und Kommunen bewerben.
- Förderhöhe: bis zu 4.500 Euro
- Impulse, Arbeitshilfen, Qualifizierungs- und Vernetzungsveranstaltungen für die Projektträger
- 25.03.2026 (Frühestmöglicher Projektbeginn: 01.05.2026)
- 25.05.2026 (Frühestmöglicher Projektbeginn: 01.07.2026)
- 25.07.2026 (Frühestmöglicher Projektbeginn: 01.09.2026)
- 25.09.2026 (Frühestmöglicher Projektbeginn: 01.11.2026)
- 25.11.2026 (Frühestmöglicher Projektbeginn: 01.01.2027)
- 25.02.2027 (Frühestmöglicher Projektbeginn: 01.04.2027)
- 25.04.2027 (Frühestmöglicher Projektbeginn: 01.06.2027)
- 25.05.2027 (Frühestmöglicher Projektbeginn: 01.07.2027)
- 15.10.2027
- Personalkosten sind nicht förderfähig.
- Höhe der Eigenmittel: 10 % der Gesamtsumme (d. h. die Föerdung beträgt 90 % der Gesamtkosten).