Förderprogramm Kinder- und Jugendbeteiligung: Großprojekte
Die Förderung der SKJB
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung (SKJB) fördert die Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort.
Ihr möchtet Beteiligungsformate aufbauen und/oder nachhaltige Strukturen schaffen? Wir unterstützen euch dabei nicht nur finanziell, sondern auch mit Impulsen, Arbeitshilfen, Qualifizieurungs- und Vernetzungsveranstaltungen.
Details zur Förderung
Bei eurem Projekt handelt es sich um ein Großprojekt, wenn:
- Es eine Perspektive für das Projekt über den Förderzeitraum hinaus gibt und ein Bezug zur Kinder- und Jugendbeteiligungsstrategie des Projektträgers gibt.
- Junge Menschen echte Entscheidungsmacht haben.
- Partizipationsmöglichkeiten für bisher unterrepräsentierte Zielgruppen beim Projektträger entstehen.
Der Projektträger
- ein anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit der Anerkennung als Träger der außerschulischen Jugendbildung nach den §§ 2 und 4 des Jugendbildungsgesetzes ist
oder
- ein anerkannter Träger der außerschulischen Jugendbildung nach dem Jugendbildungsgesetz ist (Anerkennungsbescheid muss vorliegen).
- Förderhöhe: bis zu 22.500 Euro
- Impulse, Arbeitshilfen, Qualifizierungs- und Vernetzungsveranstaltungen für die Projektträger
- 25.06.2026 (Frühestmöglicher Projektbeginn: 15.08.2026)
- 25.10.2026 (Frühestmöglicher Projektbeginn: 15.12.2026)
- 15.10.2027
- Personalkosten sind förderfähig.
- Höhe der Eigenmittel: 10 % der Gesamtsumme (d. h. die Föerdung beträgt 90 % der Gesamtkosten).