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Datenschutz im Jugendverband

Rückblick auf unsere Fortbildung und Antworten auf zentrale Datenschutzfragen im Vereinsalltag

von Karoline Gollmer

Ganz grundsätzlich...

Mitte März hatten wir Robert Harzewski, Rechtsanwalt für Datenschutzrecht, in einer digitalen Veranstaltung zu „Datenschutz im Jugendverband“ zu Gast. Dieser Artikel gibt einen fachlichen Rückblick auf die Veranstaltung und damit sowohl auf Grundsätze im Datenschutzrecht als auch auf typische Fragen, die euch im Alltag der Jugendverbandsarbeit rund um das Thema Datenschutz begegnen. Von Fragen zu Speicherzeiten und Weiterverwendungsmöglichkeiten von Teilnehmendendaten bis hin zur Frage nach analogen oder digitalen Unterschriften – wir haben soweit möglich Antworten auf eure Fragen gesammelt!

Wofür machen wir Datenschutz?

Eine Datenschutzpanne ist schnell passiert: eine Mail versehentlich an den falschen Personenkreis weitergeleitet, Passwortlisten im frei zugänglichen Ordner im Gruppenraum aufbewahrt oder aber Teilnehmendenlisten der letzten Freizeit im Papiermüll entsorgt. Bei der Auseinandersetzung mit und Umsetzung von Datenschutz im Verein geht es nicht um eine absichtliche Zusatzbelastung für die ehrenamtliche Tätigkeit oder im Sinne des Wortes um den Schutz von Daten. Es geht um den Schutz von Personen.

Jede*r hat ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung – dieses soll durch umsichtiges Handeln auch im Jugendverband gewährleistet werden. Datenschutz ist daher ein Thema für alle – vom Vorstand bis zum*zur Jugendleiter*in.

Wann immer Daten von Teilnehmenden, ehrenamtlich Aktiven, Mitgliedern oder anderen Menschen im Verein erhoben und/ oder bearbeitet werden, müssen die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz beachtet werden. Sie sollen Datenverarbeitung für alle fair, transparent und sicher machen, da personenbezogene Daten immer vor unbefugten Zugriffen zu schützen sind.

Grundsätze im Datenschutzrecht

Wenn außerhalb rein privater Kontexte personenbezogene Daten wie Namen, E-Mailadressen, Geburtsdaten, … erfasst und genutzt werden, müssen die Datenschutzgesetze eingehalten werden – nicht nur in großen Firmen, sondern auch im kleinsten Verein. Ausschlaggebend sind hierfür die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Die Datenschutz-Verantwortung liegt immer beim Vorstand, es sei denn, es wurde ein*e Datenschutzbeauftragte*r bestellt. Es muss sichergestellt werden, dass die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten erreicht werden: Handlungsleitend sind diese Grundsätze:

  • Rechtmäßigkeit und Transparenz: Es bedarf immer einer Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung. Ihr müsst betroffenen Personen transparent machen, wie und warum ihre Daten verarbeitet werden.
  • Datenminimierung: Nur für den Zweck tatsächlich notwendige Daten dürfen nach dem Grundsatz „weniger ist mehr“ erhoben werden.
  • Integrität und Vertraulichkeit: Ihr müsst die erhobenen Daten vor unberechtigter Verarbeitung oder Einsichtnahme schützen.
  • Zweckbindung: Für welchen Zweck die erhobenen Daten verarbeitet werden wollen, muss bereits vor der Erhebung festgelegt, eindeutig und legitim sein und kann anschließend nicht verändert werden; die Daten dürfen entsprechend nicht für einen anderen Zweck weiterverwendet werden.
  • Richtigkeit: Gespeicherte personenbezogene Daten müssen aktuell und sachlich richtig sein, daher müssen sie regelmäßig überprüft und korrigiert werden
  • Speicherbegrenzung: Alte Datenbestände müsst ihr regelmäßig und fristgerecht Löschen. Berücksichtigt dabei aber Aufbewahrungspflichten, die sich z. B. aus Nachweispflichten gegenüber Fördergeldgebern ergeben. Auch eine Archivierung ist eine Form der Löschung – wichtig ist, dass die Daten im Tagesgeschäft nicht mehr verwendet werden.

Laut EU-DSGVO muss auch jede Organisation einen Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erbringen können (Rechenschaftspflicht), in Form des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. Wie sowas aussehen kann, findet ihr bei der Stiftung Datenschutz.

Datenschutz im (Verbands-)alltag

Alle Mitarbeiter*innen und ehrenamtlich Aktiven sollten ihren Teil zum Datenschutz beitragen. Es sollte hinterfragt werden, wer wann welche Daten erhebt und wie diese vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Außerdem sollte das eigene Verhalten im Umgang mit Daten geprüft werden:

  • Daten, Datenträger und Ausdrucke stets sicher verwahren, z. B. in abschließbaren Schränken, USB-Sticks verschlüsseln.
  • Bei E-Mails mit mehreren Empfänger*innen bzw. Rundmails alle Empfänger*innen in BCC setzen.
  • Daten immer nur so lange speichern, wie nötig, z. B. wegen gesetzlicher Speicherpflichten.
  • Nicht mehr benötigte Dokumente mit personenbezogenen Daten gehören in den Aktenvernichter (oder ins Lagerfeuer)!
  • Unbefugten keine Einsicht in vertrauliche Unterlagen ermöglichen.
  • Bei Telefonauskünften: Anfragen auf Plausibilität prüfen.
  • Teilnehmenden-Listen, Mailadressen-Sammlungen etc. nicht offen herumliegen lassen! Die Listen immer im Auge behalten, darauf achten, dass niemand z. B. die Daten abfotografiert.
  • Laptops, die für Vereinsarbeit genutzt werden, sichern (Gast-Konto für die Verwendung bei Sitzungen/Veranstal­tungen, Rechner gegen Diebstahl schützen).

Tipp: Vorausschauendes Planen

Gerade in der Jugendverbandsarbeit ist es wichtig, vorausschauend zu planen. Sind Teilnehmendendaten für eine Freizeit erst einmal erhoben, können sie auch nur für die Zwecke genutzt werden, die bei der Anmeldung abgefragt wurden.

Dazu ein Beispiel: Wird das Einverständnis für Bildrechte bei der Freizeitanmeldung in einem separaten Dokument erhoben, kann dies direkt separat gespeichert werden. So können die unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen von allgemeinen Anmeldedaten (in der Regel drei Jahre) und Einverständnis in Bildrechte (so lange die Bilder genutzt werden) gewährleistet und eingehalten werden.

Wer also eine Veranstaltung, ein Fest, eine Freizeit o. Ä. plant sollte sich bereits vor Öffnung der Anmeldung konzeptionelle Gedanken machen und darin Fragen des Datenschutzes mit einbeziehen. So können alle notwendigen Zwecke der Datenverarbeitung benannt und die Zustimmung in diese Zwecke bei der Anmeldung abgefragt werden:

  • Teilnehmendendaten für Veranstaltungsanmeldung, z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten etc.
  • Teilnehmende über weitere Angebote wie die nächste geplante Freizeit informieren.
  • Nachträgliche anonymisierte Auswertung der Veranstaltung, z. B. in Form einer Statistik.
  • usw.

Merksatz: Bereits bei Veranstaltungskonzeption und -planung mögliche verschiedene Zwecke und verschiedene Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung kennen, benennen und als Grundlage der Datenerhebung nutzen; wenn nötig das Einverständnis der Teilnehmenden dafür abfragen.

Auch wichtig: Fragt kein Einverständnis ab, wenn die Person nicht zustimmen muss! Wenn ihr z. B. Daten für eine Freizeitenanmeldung erhebt, kann die Person nicht erklären, dass sie der Datenverarbeitung wiederspricht – deswegen ist hier die Abfrage einer Zustimmung nicht nur unnütz, sondern auch irreführend. Anders ist es z. B. bei der Bilderhebung – hier könnt ihr (müsst aber nicht) ein explizites Einverständnis zum Bilder machen abfragen. Darauf hinweisen, dass diese Datenverarbeitung stattfindet, müsst ihr aber in jedem Fall.

Bitte beachtet auch: nur weil ihr Bilder machen dürft, heißt das noch nicht, dass ihr die Bilder veröffentlichen dürft. Der Veröffentlichung von Bildern müssen Betroffene einzeln zustimmen (s. Recht am eigenen Bild).

Fragesammlung, News und Beratung

Unten in diesem Beitrag findet ihr eine bunte Fragesammlung aus eurem Engagementalltag. Wir haben eure Fragen bestmöglich beantwortet und an vielen Stellen Verlinkungen angeführt, sodass ihr euch weiter einlesen und Antworten auf eure spezifischen Fragen herausfinden könnt.

Wer es ganz genau für den eigenen Verein / Verband wissen möchte oder nicht weiter kommt, kann die kostenlose juristische Beratung bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) wahrnehmen. Ansprechperson beim Landesjugendring BW zum Thema Datenschutz ist Karoline Gollmer.

Wer rund um das Thema auf dem Laufenden bleiben möchte, kann den Newsletter „Datenschutz-Update“ von Robert Harzewski abonnieren – hier werden wichtige Rechtsprechungen und Themen rund um den Datenschutz praxisnah aufbereitet.

Außerdem bietet er regelmäßig kostenlosen Webinare rund um Datenschutzthemen an. Mehr dazu bei Datafence.

Literaturverzeichnis

Fragesammlung rund um den Datenschutz

Fragesammlung rund um Datenschutzthemen

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