Musik in Videos auf Social Media nutzen
Das müsst ihr beachten, um nicht gegen Lizenzrechte zu verstoßen
Ihr vermisst das gewisse Etwas in eurem Reel? Warum nicht etwas Hintergrundmusik nutzen? Doch aufgepasst, das kann teuer werden! Wie auch Bilder sind Musikstücke rechtlich geschützt, das Recht auf Nutzung wird durch Urheber*innen bzw. Verlage geregelt. Nutzt ihr lizenzrechtlich geschützte Musik, ohne die entsprechenden Nutzungsrecht zu haben, riskiert ihr teure Abmahnungen oder Nachforderungen. Dennoch müsst ihr nicht auf Musik verzichten – wir erklären euch, was zu beachten ist.
Rein private Accounts dürfen die Soundbibliotheken der Social Media-Plattformen mit wenigen Einschränkungen nutzen. Wenn ihr aber für euren Verein bzw. eure Jugendgruppe Instagram/TikTok etc. nutzt, handelt es sich rechtlich praktisch nie um eine „rein private“ Nutzung. Für einen Jugendverband gilt also in der Praxis wie für andere Vereine auch: Die Nutzung ist nicht‑privat bzw. wird manchmal auch als gewerblich bewertet.
Ein Reel, mit dem ihr z. B. zu einer Jahresversammlung einladet, ist so eine nicht‑private Nutzung. Dadurch könnt ihr nicht „einfach so“ die Musikbibliotheken nutzen.
Als gewerbliche Nutzung kann gewertet werden, wenn ihr mit eurem Beitrag Freizeiten, (kostenpflichtige) Seminare oder auch Merch bewerbt. Damit greifen die Beschränkungen der Musikbibliotheken der Social Media Plattformen für gewerbliche bzw. nicht‑private Nutzungen.
Die Lösung: lizenzfreie Stücke.
Auf Instagram erkennst du lizenzfreie Musik in der Musikbibliothek an der Kennzeichnung „RF“ (Royalty-Free) oder durch die Suche nach der „Soundcollection“. Diese Songs sind für die nicht-private Nutzung in organischen Posts und Ads auf Meta-Plattformen freigegeben. In der App kannst du beim Bearbeiten von Reels, sobald du Audio hinzufügen willst, unterhalb der Suchleiste den Filter „Lizenzfrei“ aktivieren.
Auf TikTok erkennt man lizenzfreie Musik für die nicht-private Nutzung an der „Commercial Music Library“ (CML), die Business-Accounts automatisch zugänglich ist. Diese Musik wurde speziell für Marketingzwecke lizenziert. Private Accounts nutzen die allgemeine Soundbibliothek, die für nicht-kommerzielle Unterhaltung gedacht ist. Aber Achtung! Für private Accounts gilt, dass die Musik immer aus der App-Bibliothek stammen muss, um Lizenzprobleme zu vermeiden
Solltet ihr nicht die App-internen Musikbibliotheken benutzen, müsst ihr immer vor der Verwendung von Musik die Lizenzrechte prüfen! Das ist z. B. der Fall, wenn ihr das Video mit einer anderen App oder am PC bearbeitet und dort schon die Musik hinzufügt.
Wichtige Punkte, die ihr der Verwendung von Musik in Reels beachten müsst:
Lizenzfreie oder „royalty-free“ Musik könnt ihr frei verwenden. Wenn ihr außerhalb der Apps Musikdatenbanken wie Pixabay nutzt, werft aber immer vorher einen Blick in die jeweiligen Nutzungsbedingungen!
Ebenso ist eigene, selbst komponierte Musik unproblematisch, sofern ihr selbst die Nutzungsrechte dafür habt.
Nutzungsrechte bzw. „Herstellungsrecht“ klären
Um lizenzrechtlich geschützte Musik auf Social Media zu verwenden, braucht es eine direkte Erlaubnis (die sogenannte Lizenz) der Rechteinhaber des Songs oder Sounds – das ist i. d. R. der Verlag bzw. das Label, seltener der*die Künstler*in.
Sobald Musik mit einem Video oder Bild verbunden wird, braucht ihr diese Erlaubnis – das sogenannte Herstellungsrecht oder auch Synchronisationsrecht – von den Urheber*innen bzw. Verlagen. Es erlaubt die Nutzung eines Songs in audiovisuellen Produktionen, in dem Fall euer Video bzw. Reel.
War da nicht was mit GEMA?
Für Social‑Media‑Plattformen wie Instagram/TikTok/YouTube schließt die GEMA Verträge mit den Plattformen für das öffentliche Abspielen (Online-Rechte), damit ist die GEMA-Gebühr abgegolten und ihr müsst euch damit nicht beschäftigen. Davon getrennt bleibt aber eure Pflicht als Videoersteller, die Nutzung der Musik (also das Herstellungsrecht und ggf. Leistungsschutzrechte) direkt mit den Rechteinhaber*innen zu klären.
Wenn ihr einen bekannten Song nutzen möchtet
Über die GEMA‑Repertoiresuche im Onlineportal könnt ihr ermitteln, welcher Verlag das Werk vertritt und dann direkt beim Verlag das Herstellungs-/Synchronisationsrecht für die Nutzung im Reel anfragen.