Setzt sich die FDP Baden-Württemberg für einen klaren und verlässlichen Bündnisschutz der Kinder- und Jugendarbeit in der Legislatur 2026–2031 ein?
Wir Freie Demokraten bekennen uns zur Bedeutung der Kinder- und Jugendarbeit als eigenständigem Bereich gesellschaftlichen Engagements, politischer Bildung und demokratischer Teilhabe. Sie ist aus unserer Sicht kein nachrangiger freiwilliger Leistungsbereich, sondern ein wichtiger Bestandteil einer lebendigen Zivilgesellschaft.
Wir setzen auf verlässliche, transparente und planbare Rahmenbedingungen, die Trägern der Kinder- und Jugendarbeit Handlungssicherheit geben, ohne sie durch starre Schutzklauseln oder zusätzliche Regulierungen einzuengen. Wir verfolgen dabei den Grundsatz, dass Förderstrukturen verlässlich, nachvollziehbar und langfristig angelegt sein müssen. Gleichzeitig halten wir es für notwendig, Förderpolitik regelmäßig auf Zielgenauigkeit, Wirkung und Bürokratieaufwand zu überprüfen.
Wie stellt die FDP die Stellung der Jugendverbände und Jugendringe als Interessensvertretung junger Menschen und Werkstätten der Demokratie sicher?
Wir Freie Demokraten erkennen die wichtige Rolle von Jugendverbänden und Jugendringen für demokratische Bildung, gesellschaftliches Engagement und politische Meinungsbildung an. Sie leisten einen zentralen Beitrag zur Vermittlung demokratischer Kompetenzen und zur Stärkung des Ehrenamts. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Arbeit unter verlässlichen und bürokratiearmen Rahmenbedingungen stattfinden kann.
Ehrenamtliches Engagement soll erleichtert und nicht durch übermäßige Nachweis- oder Berichtspflichten behindert werden.
Welche Maßnahmen plant die FDP zum Erhalt, zur Modernisierung und zur flexiblen Nutzung gemeinnütziger Jugendbildungs-, Freizeit- und Übernachtungsstätten?
Wir Freie Demokraten erkennen an, dass gemeinnützige Jugendbildungs-, Freizeit- und Übernachtungsstätten eine wichtige Infrastruktur für Jugendbildung, ehrenamtliches Engagement, außerschulisches Lernen und demokratische Bildung darstellen. Sie ermöglichen Angebote der Jugendverbände, Ferienfreizeiten, Bildungsmaßnahmen und Qualifizierungen, die ohne entsprechende Einrichtungen nicht realisierbar wären.
Wir setzen uns für investive Förderstrukturen ein, die den Erhalt und die Modernisierung gemeinnütziger Infrastruktur ermöglichen. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur baulichen Sanierung, zur energetischen Modernisierung und zur digitalen Ausstattung. Förderprogramme müssen aus unserer Sicht unbürokratisch ausgestaltet sein und dürfen Träger nicht durch komplexe Antrags- und Nachweisverfahren überfordern.
Ein weiterer Schwerpunkt ist für uns die flexible Nutzung solcher Einrichtungen. Wir wollen rechtliche und förderrechtliche Rahmenbedingungen so ausgestalten, dass Mehrfachnutzungen – etwa für Bildung, Freizeit, Ehrenamt, Ganztags- oder Ferienangebote – möglich sind, ohne dass Fördermittel gefährdet oder zusätzliche Genehmigungshürden aufgebaut werden.
Wir sprechen uns zudem dafür aus, dass ehrenamtlich getragene Einrichtungen nicht durch steigende Auflagen, Dokumentationspflichten oder überzogene Standards faktisch in ihrer Existenz bedroht werden. Bürokratieabbau, Vertrauen in die Trägerstrukturen und praxistaugliche Regelungen sind für uns zentrale Voraussetzungen, um diese Infrastruktur langfristig zu sichern.
Wie positioniert sich die FDP Baden-Württemberg zur Novellierung des Freistellungsgesetzes?
Wir Freie Demokraten erkennen die Bedeutung ehrenamtlichen Engagements ausdrücklich an, auch im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Ehrenamtliches Engagement ist für uns ein tragender Pfeiler der Zivilgesellschaft und verdient Wertschätzung sowie praktikable Rahmenbedingungen. Wir setzen uns jedoch dafür ein, dass Regelungen zur Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten praxistauglich, verhältnismäßig und ausgewogen ausgestaltet sind.
Eine Novellierung des Freistellungsgesetzes darf aus unserer Sicht weder zu unverhältnismäßigen Belastungen für Arbeitgeber führen noch neue bürokratische Hürden schaffen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen müssen organisatorisch und wirtschaftlich handlungsfähig bleiben.
Wir stehen deshalb einer Ausweitung gesetzlicher Freistellungsansprüche mit Augenmaß gegenüber. Statt pauschaler oder verpflichtender Regelungen setzen wir auf flexible Lösungen, die betriebliche Belange berücksichtigen und auf Kooperation statt Zwang setzen. Freistellung soll ermöglicht werden, wo sie praktikabel ist, darf aber nicht automatisch oder losgelöst von den jeweiligen betrieblichen Rahmenbedingungen erfolgen.
Gleichzeitig halten wir es für sinnvoll, ehrenamtliches Engagement durch unbürokratische Verfahren, klare Regelungen und eine bessere Information über bestehende Freistellungsmöglichkeiten zu unterstützen. Wo Anpassungen am Freistellungsgesetz erfolgen, müssen diese rechtssicher, verständlich und einfach handhabbar sein.