Sicherheit darf kein Privileg sein – Gerechtigkeit für alle!
Der Tod von Lorenz A. im April 2025 in Oldenburg steht exemplarisch für einen weiteren erschütternden Fall im Kontext polizeilichen Fehlverhaltens (Sachstand Februar 2026). Dieser Fall sorgte bundesweit für Entsetzen und Wut – insbesondere unter jungen Menschen. Allein in Baden‑Württemberg wurden zwischen Januar und Juli 2025 acht Personen durch polizeilichen Schusswaffeneinsatz getötet. Damit sind in dem Zeitraum bereits mehr Menschen an Polizeischüssen gestorben als im gesamten Vorjahreszeitraum.[1]
Aus Sicht vieler junger Menschen wächst das Gefühl, dass die Institution Polizei leider nicht immer Schutz bietet, sondern unter Umständen selbst zur Gefahr werden kann.
Ein demokratischer Rechtsstaat lebt vom Vertrauen seiner Bürger*innen in die staatlichen Institutionen – und in das Gewaltmonopol der Polizei. Dieses Gewaltmonopol ist kein Selbstzweck: Es soll Sicherheit gewährleisten, Rechte schützen und verhindern, dass Gewalt durch Einzelne oder Gruppen ausgeübt wird. Wir wollen in einer Gesellschaft leben, in der die Polizei von allen Menschen – gerade auch von jungen – als verlässliche Unterstützerin wahrgenommen wird. Dafür ist es entscheidend, dass polizeiliches Handeln jederzeit rechtsstaatlich, verhältnismäßig und menschenrechtsbasiert erfolgt. Unser Ziel ist eine Demokratie ohne Polizeigewalt. Zugleich verstehen wir uns als konstruktiv-kritische Partner*innen an der Seite von (jungen) Polizist*innen und stehen solidarisch an der Seite der (jungen) Menschen, die von Polizeigewalt betroffen sind.
Wir sehen die vielfältigen Herausforderungen der Polizeiarbeit und stellenweise unangemessenen Rahmenbedingung für Polizist*innen (Überstunden, Überforderungen, etc.), doch gerade deshalb fordern wir strukturelle Verbesserungen ein. Zum Wohle der Gesellschaft sowie der Polizist*innen.
Faktenlage zur Polizeigewalt in Deutschland
Studien und Berichte belegen, dass es in Deutschland jährlich zu mehreren Tausend Fällen mutmaßlicher Polizeigewalt kommt. Laut der KOSMO-Studie der Ruhr-Universität Bochum[2] wird jedoch nur ein Bruchteil dieser Vorfälle zur Anzeige gebracht – und noch weniger führen zu einer Anklage. Gründe hierfür sind:
- fehlende individuelle Kennzeichnungspflicht,
- internen Ermittlungen ohne unabhängige Kontrolle
- Einschüchterung von Betroffenen (z. B. durch Gegenanzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte).
Besonders betroffen sind Menschen mit Migrationsgeschichte, BIPoC[3], wohnungslose Menschen, Personen mit psychischen Erkrankungen und junge Männer. Racial Profiling, diskriminierende Kontrollen und unverhältnismäßige Gewaltanwendung sind realer Alltag für viele junge Menschen– auch in Baden-Württemberg.
Die Ursachen für dieses diskriminierende Agieren von Polizist*innen sind komplex. Stereotype Wahrnehmungsmuster und verzerrte Statistiken über vermeintliche Tätergruppen, sowie populistische und rassistische Stimmungsmache[4] und entsprechende Berichterstattungen, mit scheinbar willkürlicher Herkunftsnennung speisen eine gesellschaftliche Grundstimmung, die wiederum diskriminierende Haltungen innerhalb der Gesellschaft und besonders auch Institutionen wie der Polizei zunehmend normalisiert.
Gesellschaftliche Dringlichkeit und Verantwortung
Polizeigewalt ist kein Einzelfallproblem, sondern Ausdruck struktureller Defizite. Es ist längst überfällig, dass sich Gesellschaft, Politik und Behörden im Austausch mit Betroffenen und gefährdeten Personen dieser Realität offen stellen. Dabei geht es nicht um eine pauschale Verurteilung der Polizei, sondern um die konsequente Auseinandersetzung mit Machtmissbrauch im Staatsdienst zur Stärkung unseres demokratischen Zusammenlebens. In einer Demokratie darf sich niemand über das Gesetz stellen – am wenigsten jene, die es schützen sollen.
Die Polizei in einer demokratischen Gesellschaft.
Eine Polizei, die mit unverhältnismäßiger Gewalt und Repression reagiert, verliert ihre Legitimation. Eine Polizei, die kritikfähig, gerecht und menschenrechtsbasiert handelt, stärkt hingegen die Demokratie. Der spürbare Vertrauensverlust unter jungen Menschen resultiert vor allem aus der mangelnden Transparenz. Wenn keine unabhängige Aufarbeitung erfolgt, entstehen Gefühle von Ohnmacht und Ungerechtigkeit. Dies gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Als junge Generation sagen wir: Es darf kein weiteres Opfer geben. Unangemessene Polizeigewalt darf in einem demokratischen Rechtsstaat nicht toleriert, relativiert oder verschwiegen werden. Wir fordern Gerechtigkeit, Aufarbeitung – und echte Veränderung.
Forderungen: Für einen tiefgreifenden Wandel um alle Betroffenen und gefährdeten Personen zu schützen
Als Interessenvertretung junger Menschen und als demokratischer Akteur der Zivilgesellschaft stellt sich der Landesjugendring Baden-Württemberg klar auf die Seite der betroffenen und gefährdeten Personen. Polizeigewalt muss sichtbar gemacht, benannt und konsequent geahndet werden. Dafür braucht es ein Bündel an strukturellen Maßnahmen und gemeinsamen Dialog mit allen betroffenen und gefährdeten Gruppen und Akteur*innen um derartige Fälle in Zukunft zu verhindern.
Wir fordern:
- Rassistische Praxen beenden (Racial Profiling): Kontrollen allein auf Basis des Erscheinungsbildes sind diskriminierend. Wir fordern einen gemeinsamen Dialog mit Verantwortlichen, Entscheidungsträger*innen, (jungen) Polizist*innen und betroffenen und gefährdeten (jungen) Menschen mit dem Ziel rassistische Praxen in der Polizeiarbeit vollständig zu verhindern. Wir fordern ein striktes Verbot und die Ahndung solcher Praxen, zudem lehnen wir den Einsatz von KI-gestützten Technologien ab, die Diskriminierung und Racial Profiling automatisieren könnten.
- Prävention und Deeskalation stärken durch eine Reform der Aus- und Fortbildung der Polizei: Der Fokus muss verstärkt auf Prävention, Deeskalation, Menschenrechte, interkulturelle Kompetenz, Opfer- und Kinderschutz sowie den Umgang mit psychischen Ausnahmesituationen gelegt werden. Diese Schulungen müssen verpflichtend und praxisnah sein.
- Psychosoziale und pädagogische Unterstützung für Polizist*innen: Ihnen muss pädagogische Fachberatung und psychosoziale Hilfe nach belastenden Einsätzen zur Seite stehen, unter anderem um Fehlreaktionen durch Überlastung vorzubeugen.
- Flächendeckende, individuelle Kennzeichnungspflicht: Alle Polizist*innen müssen individuell identifizierbar sein. Die Nutzung von Bodycams muss nach klaren, rechtssicheren Regeln erfolgen; eine willkürliche Deaktivierung in kritischen Momenten muss ausgeschlossen werden. Die bestehenden Kennzeichungsregeln sind nicht ausreichend.
- Transparente Kommunikation und Fehlerkultur: Politik, Polizeigewerkschaften und die Behördenleitung müssen die reflexhafte Abwehr von Kritik beenden. Nur wenn Fehler eingestanden werden, kann aus ihnen gelernt und Handeln verändert werden. Aus Fehlern müssen Konsequenzen folgen.
- Unabhängige Ermittlungs- und Beschwerdestellen: Vorfälle von Polizeigewalt dürfen nicht nur intern aufgearbeitet werden („Kolleg*innen ermitteln gegen Kolleg*innen“). Wir fordern externe Stellen mit echten Ermittlungsbefugnissen und eine unabhängige Ombudsperson, die sowohl interne als auch externe Beschwerden bearbeiten. Angesichts einer Einstellungsquote von ca. 98 % bei Verfahren gegen Polizist*innen ist dies unumgänglich[5].
- Prävention von Rechtsradikalismus: Der realen Gefahr rechtsradikaler Netzwerke in Sicherheitsbehörden muss durch Prävention, politische Bildung, externe Kontrolle und sofortige dienstrechtliche Konsequenzen begegnet werden.
- Stärkung der Betroffenenperspektive: Menschen, die Opfer von Polizeigewalt wurden, benötigen niedrigschwellige Anlaufstellen, rechtliche Unterstützung und Schutz vor Repression. Anzeigeverfahren müssen vereinfacht und entlastend gestaltet werden. Wir fordern eine proaktive Informationspolitik über Betroffenenrechte und eine Vereinfachung von Anzeigeverfahren.
Fußnoten
[1] www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/schuesse-polizei-waffe-schusswaffengebrauch-haeufung-region-stuttgart-bw-100.html (23.7.25)
Hinweis: Da die polizeiliche Schusswaffengebrauchstatistik oft erst im Folgejahr detailliert veröffentlicht wird, können diese Zahlen auf vorläufigen Berichten und unabhängigen Dokumentationen basieren
[2] „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte“ https://news.rub.de/wissenschaft/2019-07-30-zwischenfazit-studie-koerperverletzung-im-amt-durch-polizeibeamte
[3] BIPoC steht für „Black, Indigenous and People of Color“ (Schwarze, indigene und alle weiteren Menschen of Color).
Belege liefert die Studie „Polizei und Diskriminierung“ (2025) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Diskriminierung ist kein Einzelfall, sondern ein Risiko in fast allen Bereichen der Polizeiarbeit – besonders bei Kontrollen, aber auch bei der Bearbeitung von Notrufen. www.foeps-berlin.org/fileadmin/institut-foeps/Dokumente/2025/Hunold-etal2025_Polizei-Diskriminierung-Studie_lang.pdf (abgerufen 30.01.2026)
Verfahrenseinstellungen: Rund 97 % der Verfahren gegen Polizist*innen werden eingestellt. Das ist ein extrem starkes Argument für deine Forderung nach unabhängigen Ermittlungsstellen, da das interne System offensichtlich nicht funktioniert.
[4] Auch von Politiker*innen, wie etwa in der „Stadtbild“-Diskussion
[5] www.rav.de/publikationen/rav-infobriefe/infobrief-119-2020/strafverfahren-gegen-polizeibeamtinnen#:~:text=Im%20Jahr%202018%20wurden%20laut,oder%20ein%20Strafbefehl%20beantragt%20wurde. (Statistik des RAV - Republikanischer Anwält*innenverein für 2018 - abgerufen 2.3.2026