Nach § 12 der Landesverfassung Baden-Württembergs sind die Jugendverbände ein eigenständiger Erziehungsträger neben Familie und Schule. Sie vertreten die Interessen junger Menschen und ihrer Organisationen gegenüber Staat und Gesellschaft und damit gegenüber Parlament und Regierung. Demokratie lebt von der Auseinandersetzung um die richtigen politischen Wege und Konzepte auf der Grundlage unserer Verfassung. Das beinhaltet auch die Auseinandersetzung mit nicht geteilten Positionen.
Die Jugendverbände haben sich zur gemeinsamen Interessenvertretung für alle Mädchen und Jungen, ihre Verbände und Jugendringe in Baden-Württemberg im Landesjugendring Baden-Württemberg zusammengeschlossen. In seiner Satzung tritt der LJR für eine Gesellschaft ein, die die universell gültigen, individuellen und sozialen Menschenrechte achtet. Er lehnt sämtliche Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Intoleranz ab.
Diese Haltung hat Folgen für den Umgang mit demokratiefeindlichen Parteien, die öffentlich Haltungen vertreten, die mit den Grundüberzeugungen der Jugendverbände unvereinbar sind. Der aktuelle Einzug der AfD in die Parlamente gibt Anlass dazu, diese Grundhaltungen zu bekräftigen. Die rechtspopulistische Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) vertritt mit ihrem Programm und dem Handeln ihrer Funktionär*innen Positionen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und stachelt damit zu Vorurteilen und Hetze an. Wir stellen deshalb fest: Diese Rechtspopulist*innen sind keine Partner der Jugendverbände!
Der Landesjugendring wird selbstverständlich gegenüber dem Landtag Jugendinteressen vertreten und die dafür notwendigen parlamentarischen Gespräche führen. Er wird die Zusammenarbeit mit dem Landtag und seinen Ausschüssen fortsetzen. Ein Austausch mit den fachpolitischen Sprecher*innen der AfD-Fraktion findet außerhalb von Landtagsgremien in begründeten Fällen statt. Er wird dabei deutlich die im Kinder- und Jugendhilfegesetz formulierten zentralen Aufgaben der Jugendpolitik (§ 11 KJHG) im Sinne gesellschaftlicher Querschnittspolitik und Rahmenbedingungen einfordern, Kinder und Jugendliche „zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen“.
Weil diese Aufgabe unteilbar ist, setzt der Landesjugendring sein besonderes Augenmerk auf eine vielfältige und inklusive Gesellschaft, wie die Förderung von Mädchen und Frauen, den Einsatz gegen Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Rechtsextremismus. Dies sind die Grundlagen und zentralen Prüfsteine aller parlamentarischen Gespräche.
Davon deutlich zu unterscheiden sind eigene Veranstaltungen des Landesjugendrings (inklusive der Vollversammlung): Mit wem sich der LJR hier vernetzt, mit wem er öffentlich auftritt und jugendpolitische Positionen diskutiert, entscheidet er frei auf der Grundlage seiner Satzung und parlamentarischen Gespräche.
Der Landesjugendring wird daher ungeachtet des Einzuges der AfD in den Landtag von Baden Württemberg keinen Kontakt zu der Partei aufnehmen oder Vertreter*innen der Partei oder der Landtagsfraktion zu Veranstaltungen einladen.
Veranstaltungen der AfD oder ihrer Landtagsfraktion werden von Vertreter*innen des LJR nicht besucht. Veranstaltungen anderer Organisationen, zu denen der LJR eingeladen ist und an denen auch Vertreter*innen der AfD oder ihrer Landtagsfraktion teilnehmen, können zur kritischen Auseinandersetzung genutzt werden.
Soweit die Fraktion der AfD im Rahmen ihrer Landtagsarbeit Positionen zu jugendpolitischen Fragen oder Fragen der Jugendverbandsarbeit einnimmt, wird sich der LJR kritisch mit diesen auseinander-setzen.
Den Kreis- und Stadtjugendringen wird empfohlen in ihrem Bereich analog zu verfahren.
Der Vorstand wird beauftragt sich mit der AfD, ihren Themen und Inhalten, nach ihrem Einzug in den Landtag von Baden-Württemberg auseinanderzusetzen und zu prüfen, inwieweit die Positionen, Äußerungen und das Agieren der Partei mit der Satzung und den Grundpositionen des Landesjugendringes übereinstimmen bzw. von ihnen abweichen.