2. Wie eine Weiterentwicklung der Medienzentren Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit unterstützen kann
2.1 Den Zugang zu Medien(geräten) gewährleisten
Den kostenlosen Zugang zu Medien(geräten) im ganzen Land für Jugendgruppen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie Jugendverbänden gewährleisten und diese bei der technischen Einrichtung sowie Instandhaltung unterstützen.
Dies geschieht durch die Förderung notwendiger Neuanschaffungen, kostenlosen Internetzugangs und durch eine entsprechend hohe Dichte von (nichtkommerziellen) Verleihstationen. Hier befürworten wir den Ausbau der Stadt- und Kreismedienzentren hin zu einem starken Netzwerk von Verleihstellen.
Die Hürden der Medienausleihe für Jugendgruppen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie Jugendverbände bei den Stadt- und Kreismedienzentren müssen gesenkt werden. Insbesondere lokale Beschränkungen (Ausleihen nur für Verbände mit Sitz im Ort des Medienzentrums) müssen abgeschafft werden.
Auch muss die Ausstattung der Verleihstellen in allen Landkreisen vergleichbar sein und überall in ausreichender Anzahl Geräte wie iPads, Trickfilmboxen oder Lizenzen für Apps verfügbar sein.
2.2 Ausbau des pädagogischen Angebots der Medienzentren und Vernetzung mit weiteren Akteuren
Workshops der Medienzentren sollen auch für Jugendgruppen zugänglich sein; Verbände sollen die Angebote der Medienzentren niedrigschwellig in Anspruch nehmen können.
Synergien nutzen: auf Landesebene soll ein breites Netzwerk von Akteuren digitaler Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit dazu beitragen, medienpädagogische Angebote in der Fläche zu streuen.
In einigen Medienzentren findet wertvolle pädagogische Arbeit für junge Menschen und Jugendgruppen in offenen Settings in medienpädagogischen Kontexten statt. Dies soll ausgebaut werden, sodass sie mehr jungen Menschen zugänglich ist. Besonderer Fokus soll hierbei auf der Beteiligung benachteiligter junger Menschen und inklusiver Medienarbeit liegen.
Ein Ausbau des bestehenden Referent*innen-Pools des Landesmedienzentrums ist sinnvoll, um lokale Angebote zu ermöglichen. Hierfür müssen die Referent*innen-Profile um die Referenzen in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ergänzt werden. Referent*innen zu buchen soll auch für Träger der freien Jugendhilfe (gem. § 75 SGB VIII) kostenlos sein bzw. bezuschusst werden.
Darüber hinaus braucht es eine zentrale Informationsplattform oder aber eine gute Vernetzung der Akteure, damit Informationen zu Angeboten der Medienzentren bzw. offene Angebote anderer Akteure gut kommuniziert werden können.
2.3 Weiterbildung von Multiplikator*innen
Die Qualifizierung von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit fördern, sowohl hinsichtlich der Möglichkeiten und Chancen für die pädagogische Arbeit als auch technischer und rechtlicher Grundkenntnisse.
Inklusive Medienarbeit soll pädagogischer Standard werden. Dafür braucht es eine beständige Förderung von Angeboten zu Austausch und Vernetzung sowie Fortbildungen für Hauptamtliche und ehrenamtlich Aktive.
Um ehrenamtliche Mitarbeiter*innen und Jugendleiter*innen für die Durchführung medienpädagogischer Projekte zu qualifizieren, ist eine stärkere Zusammenarbeit der Medienzentren mit den Jugendbildungsakademien und aktuellen Initiativen und Projekten (z.B. derzeit Projekt jugend@bw) wünschenswert, um z.B. flächendeckend Juleica-Kurse zum Schwerpunkt Medienpädagogik anbieten zu können. Damit möglichst viele von diesen Angeboten profitieren, sollen solche Fortbildungen auch online oder hybrid stattfinden.
Eine Zusammenarbeit ist auch hinsichtlich der Qualifizierung von Fachkräften sinnvoll, z.B. durch die Entsendung von Referent*innen für entsprechende Fortbildungen. Diese Fort- und Weiterbildungen müssen kostengünstig, lokal und niedrigschwellig sein, um möglichst viele Fachkräfte zu erreichen.
2.4 Support in einem starken Netzwerk
Ausstattungsmerkmale und Standards für die digitale Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit müssen definiert und umgesetzt werden – mit dem Blick auf vergleichbare Chancen der jungen Menschen in ihren jeweiligen Settings.
Die allermeisten Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind im Kontext Digitalität nicht explizit geschult oder verfügen über kein spezifisches Fachwissen – bei vielen Einrichtungen und Organisationen sind nach wie vor Ressourcen hinsichtlich der Medien- und Toolnutzung knapp bemessen, weil das technische Know-How fehlt. Aus mangelhafter Ausstattung und Know-How ergeben sich oft auch datenschutzrechtliche Probleme, z.B. bei der Toolauswahl oder der Gestaltung sicherer (online-) Räume. Oftmals führen diese Umstände auch zu einer Generalverweigerung der Träger, weil Personalressourcen zur Bearbeitung dieser Fragestellungen fehlen.
Auf Landesebene braucht es daher ein starkes Netzwerk von Berater*innen, die bei der Ausstattung gemäß den zu erarbeitenden Richtlinien (s. o.) unterstützen und rechtliche Erstberatungen vermitteln und anbieten können. Dabei empfiehlt es sich, die regionalen Medienzentren, die Berater*innen aus aktuellen Projekten und andere Strukturen zu nutzen.
Weitere Bausteine einer solchen Unterstützungsleistung können IT-Support, eine „Do it yourself“-IT-Infrastruktur nach Baukasten-Prinzip oder auch zentral bereitgestellte Tools zur digitalen Medienarbeit sein. Teilweise gibt es hier für den schulischen Bereich bereits gute Lösungen (paedML), die für den Einsatz in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit angepasst werden können.