...wir helfen dem Amtsschimmel auf die Sprünge!

Viele Regelungen und Vorschriften haben ihren guten Sinn, doch ist ein Zeltlager nicht mit der Mensa und die Ortsgruppe eines Jugendvereins nicht mit einem großen Reiseveranstalter zu vergleichen. Zeltlager und Freizeiten sind eine eigenständige Veranstaltungsform, für die angemessene Maßstäbe gelten müssen.

Juli 2004

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