Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
Der § 41 a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg regelt die Beteiligung von Kindern und Jugendichen an der Kommunalpolitik von Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg. Zum 01.12.2015 traten weitreichende Änderungen in Kraft, die die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen an der Kommunalpolitik deutlich stärken. Die wesentlichen Punkte werden im Faltblatt aufgeführt.
überarbeitete Version, Stand: April 2016
Zurück