Update: Öffnung der Angebote der KJA
Phase II ab 15.06.
Die nächste Phase der von uns als AG gemeinsam erarbeiteten Öffnungsschritte in der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit wird wie vorgesehen am 15.06. in Kraft treten. Am 12.06. wurden die folgenden Änderungen an der CoronaVO „Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit“ vom Sozialministerium notverkündet:
- Der Katalog an zugelassenen Angeboten im § 1 der VO wird erweitert um Angebote im öffentlichen Raum sowie mehrtägige Angebote mit Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit mit Übernachtungsmöglichkeiten.
- Nach § 1 Absatz 3 gilt für den Betrieb von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit mit Übernachtungsmöglichkeiten die Verordnung für Beherbergungsbetriebe.
- Die zugelassene Höchstanzahl von Beteiligten an Angeboten im § 3 Absatz 1 wird auf 10 Personen im öffentlichen Raum und auf 20 Personen außerhalb des öffentlichen Raums erweitert.
- Nach § 3 Absatz 5 muss bei mehrtägigen Angeboten mit Übernachtung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit die Belegung der Übernachtungsräume über den Zeitraum des Angebots möglichst gleichbleiben.
⇒ Hier geht's zu den Handlungsempfehlungen
Zum Download steht die konsolidierte Fassung (CoronaVO Phase I inkl. der Änderungen vom 12.06.).