Mehr Förderung und neues Antragsverfahren für KVJS-Mittel
Fördermittel für Fortbildung und überregionale Maßnahmen in der Jugendarbeit erhöht
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) fördert 2019 mit 120.000 € die Fortbildung von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Für überregionale Maßnahmen der Jugendarbeit stehen nun 84.000 € zur Verfügung. Damit hat der KVJS die Zuschusssummen, erstmals seit 2005, um jeweils 20% aufgestockt.
Eine wesentliche Neuerung ist zudem die Umstellung des Antrags- und Nachweisverfahrens. Dieses erfolgt ab 2018 ausschließlich über das Online-Portal www.oase-bw.de. Die überarbeiteten Richtlinien stehen unter www.jugendarbeitsnetz.de/geld/49-kommunalverband-fuer-jugend-und-soziales-bw/ zur Verfügung. Antragsberechtigte können per Mail an support@oase-bw.de einen Zugang beantragen.
Die Anträge sind bis 31.03.2018 zu stellen.