KVJS-Förderung für Modellvorhaben

...zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe

Die sich permanent wandelnden Herausforderungen müssen mit neuen oder veränderten Hilfeangeboten und Lösungen beantwortet werden. Dazu benötigt es geeignete Rahmenbedingungen zur Erprobung, Diskussion und Evaluation neuer Ideen und kreativer Herangehensweisen. Das KVJS-Landesjugendamt stellt dazu jährlich Mittel für die Modellförderung zur Verfügung, über die Förderung der Vorhaben entscheidet der Landesjugendhilfeausschuss.

Die Förderdauer ist begrenzt auf 36 Monate, pro zwölf Monate beträgt die Fördersumme maximal 25 000 €. Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 60% der Personal- und Sachkosten des Vorhabens betragen.

Vor allem sollen Vorhaben in 4 Schwerpunktfeldern gefördert werden:

  • Inklusive Ansätze im Gemeinwesen/im Sozialraum
  • Armuts- und Risikolagen im jungen Erwachsenenalter
  • Demokratiebildung und Aktivierung im Sozialraum
  • Integration von Kindern, Jugendlichen und Familien mit Fluchterfahrung

Gefördert werden neue Vorhaben mit örtlichem Bezug, die mit den öffentlichen Trägern abgestimmt sind, regionale / lokale Netzwerke berücksichtigen und deren jährliche Gesamtkosten mindestens 10.000 € betragen. Die Vorhaben sollen evaluiert werden, die Ergebnisse sollen in zur Veröffentlichung verwertbaren Berichten vorgelegt werden.

Die Vorhaben müssen zudem:

  • innovative Lösungsansätze und Wirkungen aufzeigen,
  • eine über den lokalen Raum hinausgehende Bedeutung für die fachliche Weiterentwicklung der Jugendhilfe haben,
  • übertragbare Erkenntnisse erwarten lassen,
  • nachhaltige Entwicklungen anstoßen,
  • lebenslagenorientiert angelegt sein,
  • die Kriterien von Gender, Inklusion und Diversity angemessen berücksichtigen.

Die Förderung muss schriftlich bis Ende Februar 2018 beim KVJS – Landesjugendamt beantragt werden. Die detaillierten Fördervoraussetzungen und Vorgaben zum Antragsverfahren finden sich auf der Homepage des KVJS: www.kvjs.de/jugend/modellvorhaben

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