Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit und Möglichkeiten der Freistellung
Aktuelle Informationen des Sozialministeriums
Die Möglichkeiten der Freistellung für den ehrenamtlichen Einsatz in der Jugendarbeit sind seit 2007 in Baden-Württemberg gesetzlich geregelt. Das als Download verfügbare Faltblatt informiert über die Voraussetzungen, gibt Hilfestellung für die Beantragung und nennt Ansprechpartner. Mehr Infos: www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/kinder-und-jugendliche/kinder-und-jugendarbeit/