Geänderte Förderrichtlinie der KVJS-Förderung
Gefördert werden Fortbildungen für Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit und überregionalen Maßnahmen der Jugendarbeit
Zu Erhalt und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit trägt das KVJS-Landesjugendamt als überörtlicher Jugendhilfeträger durch die finanzielle Förderung überregionaler Maßnahmen bei. Zudem fördert das KVJS-Landesjugendamt die Fortbildung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, da die Qualität der Aufgabenwahrnehmung der Kinder- und Jugendarbeit wesentlich durch die sie bestimmt wird.
- Gefördert werden landesweite Zusammenschlüsse der verbandlichen und der offenen Jugendarbeit die als gemeinnützige freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und landesweit oder kreisübergreifend tätig sind.
- Die Antragsstellung und der Verwendungsnachweis erfolgen online über OASE BW. Die Anträge müssen bis 31. März eines Jahres eingereicht werden.
- Bei Förderung erfolgt im laufenden Jahr die Auszahlung einer Abschlagszahlung in Höhe von 70% des voraussichtlichen Zuschusses. Nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt bis zum 01. Juni des Folgejahres die Auszahlung des Restbetrages.
Mehr Infos im Jugendarbeitsnetz: https://jugendarbeitsnetz.de/geld/foerderung-des-kvjs#c306.