Fristverlängerung für Landesjugendplan-Anträge

Förderung von Jugenderholungs- und Jugendbildungsmaßnahmen im Jahr 2022

Mit Schreiben des Sozialministerium vom 14.04. wird die Antragsfrist auf Förderung aus dem Landesjugendplan nach der neuen Verwaltungsvorschrift dieses Jahr auf den 16.5.2022 verlängert. Das Sozialministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es durch die Verlängerung der Antragsfrist auch zu einer späteren Erteilung der Bewilligungsbescheide durch die Regierungspräsidien kommen wird. Wir hoffen, dass wir Antragsformulare zum Ende der Osterferien sowohl im Jugendarbeitsnetz als auch über oaseBW zur Verfügung stellen können.

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