Förderung von Fortbildungen für Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit
Nachanträge für KVJS-Förderung bis 31.10. möglich
Jährlich fördert der KVJS mit 120.000 € Fortbildungen für Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit. Aufgrund der Pandemie können Nachanträge für ein- und mehrtägige Fortbildungen, die in Präsenz oder online mit mindestens fünf Stunden Programm stattgefunden haben, bis zum 31.10.2021 gestellt werden. Die Anträge werden nur bearbeitet, wenn sie vollständig ausgefüllt sind! Die Antragsstellung und der Verwendungsnachweis erfolgen online über https://oase-bw.de/. Dafür ist eine kostenlose Registrierung nötig. Weitere Informationen sind zu finden auf https://jugendarbeitsnetz.de/geld/foerderung-des-kvjs.
Zuwendungsfähige Kosten bei web-basierten Lehr- und Lernformaten umfassen dabei beispielsweise:
- die Beschaffung oder Entleihgebühren für Hardware;
- die Kosten von Softwarelizenzen;
- Honorare für Referentinnen und Referenten für die jeweilige Bildungsveranstaltung;
- Kosten von eingesetztem Personal für die jeweilige Bildungsveranstaltung (die Förderung der Personalkosten aus Landesmitteln ist dabei unerheblich);
- die Beschaffung von fachlichem Material und Literatur;
- die Kosten für die Erstellung von (didaktischem) Material inkl. Versandkosten;
- Kosten für Werbung.
Dabei können Ausgaben, die der Durchführung mehrerer Bildungsveranstaltungen dienen, im Einzelfall lediglich anteilig berücksichtigt werden.