Den Übergang gestalten.

Neue Regelungen des LJP für langjährig Aktive ohne Juleica umsetzen

Empfehlung für Personengruppen, die langjährig in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich aktiv sind und nun aufgrund der neuen Regelungen im Landesjugendplan eine Juleica oder vergleichbare Ausbildung* vorweisen müssen um weiterhin Zuschüsse zu erhalten:

Empfehlung der Kommission Ehrenamt und Engagement:

Vom Grundsatz, dass eine Juleica nur dann ausgestellt werden kann, wenn die Grundausbildung zeitnah erfolgreich absolviert wurde, kann in begründeten Einzelfällen für den Zeitraum bis 31. Dezember 2023 abgewichen werden.

Es genügt mindestens eine klassische Auffrischung (8 Zeitstunden, ggf. auch online möglich), orientiert an den Bedarfen der Ehrenamtlichen, sowie einer intensiven Prüfung der persönlichen Eignung durch den Jugendverband oder Jugendring. Unabhängig davon kann es in einzelnen Verbänden natürlich abweichende, engere, Regelungen geben.

Ein Nachweis über einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs ist notwendig. Zugrunde liegt der Gedanke, dass Erste-Hilfe regelmäßig (empfohlener Turnus alle zwei Jahre) geübt werden muss, um im Notfall abrufbar zu sein.

Begründung:

Es gab coronabedingt schwierige Jahre. Lücken müssen aufgefüllt werden. Gleichzeitig sind langjährig bewährte Ehrenamtliche aktiv, deren Wissen und Können nicht verloren gehen darf. Diesen Kräften war z.T. bislang nicht bewusst, welchen Nutzen die formale Juleica-Beantragung hat. Für eine begrenzte Übergangszeit muss daher die Möglichkeit geschaffen werden, diesen formalen Missstand zu heilen.

Kontakt:

Rückfragen zum Thema gehen an Thomas Schmidt, schmidt@ljrbw.de oder Fon: 0711 16447-31

 

*Ab 01.01.2026 gilt für Zuschüsse aus dem Landesjugendplan, dass Betreuer*innen „für ihren Einsatz mindestens im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sind“ (2.1.3.1). Am einfachsten könnt ihr das durch die Juleica-Nummer der betreffenden Personen nachweisen. Mehr Hinweise, was unter „vergleichbar“ zählt, findet ihr in den FAQ im Jugendarbeitsnetz: https://jugendarbeitsnetz.de/landesjugendplan/ii-zur-foerderung-der-kinder-und-jugenderholung Bis dahin werden noch Ausbildungen anerkannt, die nicht alle Inhalte einer Juleica-Ausbildung, mindestens aber die Prävention sexualisierter Gewalt beinhalten.

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