Corona und die verbandliche Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg

Empfehlungen des Landesjugendrings zum Umgang mit geplanten Veranstaltungen

Wir empfehlen euch auf Grundlage der allgemein bekannten Hinweise zur Corona-Pandemie dringlich, alle öffentlichen Veranstaltungen in euren Jugendverbänden bzw. -ringen vorläufig auf jeden Fall bis zum Ende der Osterferien (19.4.2020) abzusagen. Die Landesregierung hat am Freitag, 13.3.2020 weitreichende Maßnahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Virus verlangsamen sollen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis einschließlich 19. April 2020. U.a. werden öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern in geschlossenen Räumen untersagt. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/   (Stand: 16.3.2020)

Darüber hinaus gilt die Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen.

Als unbedingt notwendig sind für den Landesjugendring Baden-Württemberg nur Veranstaltungen anzusehen, ohne die eine Organisation einen massiven Schaden erleiden oder in ihrem Bestehen gefährdet wäre. Die Beantwortung dieser Frage ist nicht zweifelsfrei objektiv zu beantworten, sondern unterliegt Einschätzungen und Abwägungen. So lange Veranstaltungen amtlich nicht grundsätzlich untersagt sind, müssen diese Entscheidungen von den verantwortlichen Gremien getroffen werden. Als Hilfestellung bei eurer Entscheidung haben wir ein Schema erarbeitet, das ihr unten zum Download findet.

Wir wurden von zahlreicher Seite angefragt, ob anfallende Stornokosten durch Zuschüsse abgedeckt werden können. Hierzu stehen wir mit dem Sozialministerium in Verhandlungen und können keine Ergebnisse vorhersehen.

Bei den zu erwartenden Einbrüchen bei Teilnahmetagen von Jugendleiterlehrgängen und Seminaren, die etwa zur Berechnung der Förderung von Bildungsreferent*innen-Stellen bzw. Antragsvolumen in Folgejahren herangezogen werden,  hat das Jugendreferat bereits signalisiert, dass eine  Regelung  getroffen werden soll, die den Einbußen durch die Sondersituation Rechnung trägt.

Über die Durchführung der Vollversammlung am 25.4.2020 hat der Vorstand noch keine Entscheidung getroffen. Diese werden wir spätestens zur in der Satzung vorgesehenen Einladungsfrist  am 3.4.2020 bekannt geben. Bitte geht daher davon aus, dass die Vollversammlung stattfinden wird. Stellt also eure Anträge bzw. Kandidaturen für die vorgesehenen Wahlämter auf Antragsgrün ein.

Zurück