Stellungnahme zum Entwurf der Schulgesetzänderung
Sehr geehrte Frau Vecchio, sehr geehrter Herr Reip,
der Landesjugendring Baden-Württemberg bedankt sich herzlich für die Gelegenheit, Stellung zu den geplanten Änderungen des Schulgesetzes zu nehmen. Als Mitglied des Runden Tisches Ganztags möchten wir unsere Anregungen und Bedenken im Hinblick auf die vorgesehenen Änderungen zum Ausdruck bringen.
Bedarfsmeldung und Bedarfsermittlung
Wir begrüßen, dass durch die Schulgesetzänderung mehr Klarheit bei der Bedarfsmeldung geschaffen werden soll. Für die außerschulische Jugendarbeit, die überwiegend ehrenamtlich organisiert ist, sind verlässliche und rechtzeitig vorliegende Zahlen sowie Bedarfe für die Angebotsplanung und den Ausbau essenziell. Eine transparente Bedarfsermittlung ist die Grundlage für eine bedarfsgerechte und nachhaltige Gestaltung der Angebote.
Schließzeiten und Ferienregelungen
Im Bereich der vierwöchigen Schließzeiten vermissen wir eine klare und einheitliche Regelung. Wir plädieren für landesweit einheitliche Schließzeiten, um die Planungssicherheit für überregionale Angebote der Jugenderholung, die häufig auf Landesebene angeboten werden, zu erhöhen. Dies gilt auch für Stadtranderholungen, die von mehreren Kommunen gemeinsam genutzt werden. Eine Synchronisierung der Ferienwochen erleichtert die Koordination erheblich.
Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe
Zu den Paragraphen 8b und 8c vermissen wir eine verbindliche Regelung zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe.
Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Kooperation von freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit nach den §§ 11 und 12 SGB VIII nicht durch die Festlegung auf Einrichtungen nach § 45a SGB VIII erschwert oder gar verunmöglicht wird. Hier muss eine Orientierung an der derzeitigen Präzisierung auf Bundesebene stattfinden.
Eine klare gesetzliche Rahmenregelung, die die gemeinsame Verantwortung für den Ausbau und die Gestaltung der Ganztagsbetreuung festlegt, ist zudem notwendig.
Schließlich fordern wir, diese Kooperation sowohl im Landesjugendgesetz (LKJHG) als auch im Schulgesetz Baden-Württemberg zu verankern.
Unser entsprechender Formulierungsvorschlag orientiert sich an den landesgesetzlichen Regelungen im Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Die Schulen sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den örtlichen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe abstimmen.
- Schulen und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe wirken darauf hin, dass im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickelt wird.
- Eckpunkte für Rahmenbedingungen, Inhalte und Grundsätze der Kooperation von Schule und Jugendhilfe regelt eine landesweite Rahmenvereinbarung.
Wir hoffen, dass unsere Stellungnahme zur Weiterentwicklung des Gesetzesentwurfs beiträgt und danken für die Berücksichtigung unserer Anregungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Nawratil
Vorstand