Stellungnahme zum 52. Landesjugendplan 2025/26
**Es gilt das gesprochene Wort**
Sehr geehrte Vorsitzende Wahl und Häffner,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
sehr geehrter Minister Lucha, (Staatssekretärin Leidig)
sehr geehrter Staatssekretär Schebesta
sehr geehrte Mitarbeitende der Ministerien,
Vielen Dank, dass wir heute in den beiden Ausschüssen zum vorliegenden 52. Landesjugendplan 2025/26 Stellung beziehen können. Ich möchte mich heute auf wenige Punkt konzentrieren.
Vorab möchte ich mich bei Ihnen, liebe Abgeordnete und Ihnen, Herr Minister Lucha, sowie Ihren Mitarbeitenden für die bisherige Unterstützung bedanken. Wir wissen das sehr zu schätzen.
Dass mit den Fördermitteln des Landesjugendplans sehr gute Arbeit geleistet wird, kann man in dem SWR-Recherche-Beitrag „Albtraum Ferienlager? – Wie sicher sind Kinder- und Jugendreisen?“ als Gegenbeispiel entnehmen. Darin wurden am 13.8.24 die katastrophalen Zustände bei einem kommerziellen Anbieter von Kinder- und Jugendreisen aufgezeigt: Völlig überforderte Mitarbeitende. Mitarbeitende, die nicht ausgebildet und alleine für 20 bis 30 Kinder verantwortlich sind. Und Jugendliche, die einfach sich selbst überlassen werden. Allerdings ist der kommerzielle Bereich auch in keiner Weise reglementiert.
Anders in der verbandlichen Jugendarbeit. Hier müssen erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden, für die Betreuung von fünf Teilnehmenden wird ein Mitarbeitender gefördert. Und seit 2024 müssen die Mitarbeitenden für eine Förderung zwingend eine Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt und ab 2026 eine Juleica-Schulung oder ähnliche Ausbildung nachweisen. Vielen Dank für diese Förderung von lokalen Angeboten.
Die Jugendarbeitet arbeitet sich hierbei langsam aus der drastischen Delle, die durch Corona entstand, wieder heraus. Es werden jedes Jahr wieder mehr Freizeiten angeboten. Deshalb glauben wir übrigens auch, dass die Jugendverbände gute Partner für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sind. Nicht nur während der Schulzeit, sondern auch insbesondere zu Ferienzeiten. Aber vielleicht ahnen Sie es auch schon: Um dieses zu Recht geforderte hohe Qualitäts- und Nachweisniveau halten zu können, bedarf es einer intensiven Begleitung und Schulung. Der Zeitraum des aktiven freiwilligen Engagements in einer Gruppe wird dabei immer kürzer, z. B. durch früheren Wegzug durch ein Studium, daher steigt der Schulungsbedarf stetig an.
Mit Wohlwollen haben wir im Entwurf (auf Seite 10) gelesen, dass das Ministerium derzeit prüft, Restmittel aus dem Masterplan Jugend für die Jahre 25/26 als erhöhte Förderung zur Verfügung zu stellen. Das ist ein gutes Zeichen.
Allerdings sollte die Erhöhung nicht einmalig und aus Restmitteln, sondern dauerhaft sein. Diese Mittel sind strukturell seit 25 Jahren nicht erhöht worden. Dies bedeutet mittlerweile eine reale Kürzung der Zuschüsse von 45 Prozent.
Der Antrag, die Mittel für den Landesjugendring selbst von 420.400 Euro auf 600.000 Euro zu erhöhen, soll aber nicht nur dem allgemeinen „Wir brauchen mehr“ folgen. Vielmehr wollen wir uns intensiv den Themen Kinderschutz, Mentale Gesundheit und Ganztag widmen. Gerade der Ganztag – und hier insbesondere die zuvor erwähnte Ferienzeit – ist nicht nur eine Herausforderung für die Kommunen. Vielmehr bedeutet der Rechtsanspruch auch, dass sich die Jugendverbände mit ihrer künftigen Rolle in einer sich veränderten Gesellschaft auseinandersetzen müssen. Wie bereits erwähnt könnten unsere Angebote in der Ferienzeit klug in den Rechtsanspruch zur Ganztagsbetreuung eingebracht werden. Gleichzeitig muss und will der Landesjugendring den Servicebereich für seine 33 Jugendverbände stärken. Von A wie Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Baden und Württemberg – hier komme ich her - über die Jugend des Deutschen Alpenvereins und dem Ring deutscher Pfadfinderverbände bis zu T und unserem jüngsten Mitglied der THW-Jugend.
Der Landesjugendring als Landeszentralstelle für die Jugendleiterinnen-Card – kurz Juleica – will die Schulungsinhalte mit seinen Mitgliedern immer wieder den neuen fachlichen Anforderungen anpassen und Beratungsangebote anbieten. Freiwilliges Engagement und Ehrenamt, so die klare Rückmeldung aus dem Masterplan Projekt „The Länd of Young Ehrenamt“, braucht Ansprechpersonen, um sich entfalten zu können. Und dann – ich habe es vorhin schon erwähnt – erfordern die gesetzlichen Pflichten wie Führungszeugnis, Kinder-Schutzkonzepte, Hygieneschulung, Abrechnen von Zuschüssen, Aufsichtspflicht, Reiserecht, Vereinsrecht, Steuerrecht eine immer höhere Expertise und einen höheren Beratungsbedarf.
Mit unserer Fachexpertise bringen wir uns heute schon beispielsweise Arbeitsgruppen der Ganztagsbetreuung und des Masterplans Kinderschutz ein, ebenso wie in die Weiterentwicklung des LKJHG oder in Runden zur Entbürokratisierung.
Das alles kann der Landesjugendring mit seinen – dank Ihrer Hilfe hoffentlich erhöhten – Ressourcen nicht alleine leisten. Die Jugendverbände haben auf Landesebene hauptamtliche Geschäftsstellen, die zum Teil wiederum für viele Orts- und Kreisjugendverbände zuständig sind. Diese werden durch die institutionelle Förderung in Höhe von 889.600 Euro unterstützt. Jedoch gilt auch für Jugendverbände das oben Gesagte. Deshalb fordern wir hier eine maßvolle Erhöhung auf 1,9 Millionen Euro.
Jugendarbeit heißt in hohem Maße freiwilliges Engagement und Ehrenamt. Um das Ehrenamt zu stärken, gibt es bereits seit 2007 das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“. Dies weiterzuentwickeln, ist sogar auf Seite 91 Teil des Koalitionsvertrags. Bis zu zehn Arbeitstage Freistellung kann beantragt werden. Dies jedoch ggf. ohne Lohnfortzahlung. Das kann sich nicht jede*r Ehrenamtliche leisten. In Hessen beispielsweise werden dem Arbeitgeber dabei die Lohnkosten ersetzt. Eine solche Weiterentwicklung des Gesetzes auch in Baden-Württemberg wäre eine echte Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeit und ein Booster für die Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
Finanzminister Bayaz hat bei der Einbringung des Haushalts von einem Entwurf gesprochen, den nun das Parlament verändern kann. Dabei stellt die Bildung im Entwurf einen Schwerpunkt dar. Machen Sie fraktionsübergreifend diesen Schwerpunkt auch in der so wichtigen außerschulischen Bildung über den Landesjugendplan sichtbar.
Jugendarbeit verkörpert soziales und emotionales Lernen in Gruppenstrukturen und wirkt dem negativen Trend zur Einsamkeit entgegen.
Investieren Sie durch die Erhöhung der Fördermittel für die Jugendarbeit also heute in eine soziale Vorsorge, statt deutlich mehr Finanzmittel später für Hilfen und Nachsorge ausgeben zu müssen. Prävention mit und für junge Menschen ist deutlich günstiger als die Nachsorge. Gleichzeitig fördert Jugendarbeit den gesellschaftlichen Zusammenhalt und gibt jungen Menschen die Möglichkeit zur Selbsterfahrung und Selbstwirksamkeit.
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freuen uns nun auf einen intensiven Austausch.