Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit zum Lobbythema machen
Beschluss der Vollversammlung am 10.5.2025
Der Landesjugendring macht die Überarbeitung des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit verstärkt zum Gegenstand der Lobbyarbeit gegenüber
a) der Landespolitik und
b) Kandidierenden zur Landtagswahl 2026.
Ziel ist dabei, dass
1. wie in anderen Bundesländern auch, die Freistellung nicht länger unbezahlt erfolgt.
2. der Rechtsanspruch gestärkt wird, indem AG und AN sowie die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt werden und Betriebsräte und Gewerkschaften als Partner gewonnen werden.
Hilfsweise, dass:
3. Freistellungen mindestens unter Fortzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (durch AG oder per Erstattung durch den Landeshaushalt) erfolgen;
Auszubildenden ebenfalls 10 Tage bezahlte Freistellung pro Kalenderjahr gewährt wird, die nicht auf Fehltage im Sinne von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen anzurechnen sind und nicht zum Verlust der Prüfungstauglichkeit führen dürfen;
Studierenden auf Nachweis ebenfalls 10 Tage Freistellung pro Kalenderjahr gewährt werden. Studierenden im BaFöG-Bezug soll eine noch zu bestimmende Tagespauschale gezahlt werden, um die Entscheidung fürs Ehrenamt zu fördern.
4. die Freistellung unbezahlt bleibt, Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit aber für bis zu 10 Tage pro Jahr Verdienstausfall entweder pauschal in zu bestimmender Höhe oder nach tatsächlich nachgewiesenem Aufwand aus Landesmitteln erstattet wird.